Marc Zietemann
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Frage von Wolf M. •

Frage an Marc Zietemann von Wolf M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Zietemann,

Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund aufzustellen.

Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird?

Antwort ausstehend von Marc Zietemann
CDU