Marc Schulte
SPD
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Frage von Joachim J. •

Frage an Marc Schulte von Joachim J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schulte,

die Justizsenatorin Berlins lässt es zu, dass seit Jahren Justizfachangestellte mit einer dreijährigen justiz- spezifischen Fachausbildung nach der Ausbildung nicht der erworbenen Qualifikation entsprechend beschäftigt, sondern lediglich mit Kanzleitätigkeiten bei den Gerichten eingesetzt werden. Auch verweigert die Justizsenatorin eine Bezahlung nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Schließlich verlangt die Justizverwaltung von den ausgebildeten Justizfachangestellten, dass sie nach ihrer Ausbildung und Abschlussprüfung nochmals Prüfungen, z.B. Schreibmaschinenprüfungen, ablegen, die sie lediglich als „Angestellte im Schreibdienst“ qualifizieren sollen. Auch diese Diskriminierung und Benachteiligung duldet die Justizsenatorin.

Halten Sie es für richtig, wie in der Berliner Justiz
mit jungen Frauen umgegangen wird ?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Jetschmann
Vorsitzender des Gesamtpersonalrats
der Berliner Justiz

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jetschmann,

ich teile Ihre Grundauffassung, dass im Öffentlichen Dienst Angestellte ausbildungsgerecht beschäftigt und entsprechend auch bezahlt werden müssen. Um kompetent auf ihre Frage antworten zu können, bräuchte ich aber ausführlichere Informationen, die Sie mir gerne zukommen lassen können. Berufsbegleitende Fortbildungen, die auch mit Prüfungen verbunden sein können, halte ich für unabdingbar. Sie müssen aber eine wirkliche notwendige Ergänzung des Berufsabschlusses sein.

Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jetschmann,

inzwischen habe ich mit Frau Senatorin Schubert gesprochen und Sie um Informationen gebeten, die sie mir auch umgehend zur Verfügung gestellt hat:

"Der von Herrn Jetschmann angesprochene Punkt ist eine notwendige Folge aus der Einrichtung von Service-Einheiten, die erklärtes Ziel der Berliner Justizreform ist, das auch in allen anderen Bundesländern verfolgt wird.

Einrichtung von Service-Einheiten bedeutet, dass die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Mischarbeitsplätzen tätig sind, d.h. die bisher getrennten Schreib- und Registraturtätigkeiten werden zusammengefasst und „aus einer Hand“ erledigt.
Es ist bundesweit anerkannt, dass die Tätigkeit auf Mischarbeitsplätzen wegen der Verstärkung der Teamarbeit zu deutlich höherer Arbeitszufriedenheit führt und außerdem effizienter ist. Es ist auch seit Jahren bekannt, dass im Rahmen der Berliner Justizreform die flächendeckende Einführung solcher Mischarbeitsplätze angestrebt wird.
Aus der Einrichtung von Mischarbeitsplätzen folgt, dass die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben den justizspezifischen Fachaufgaben auch Schreibdienste erledigen und daher hierfür ausgebildet werden müssen, um sodann die „Mischarbeit“ erledigen zu können. Die „reine Kanzleitätigkeit“ soll mit der flächendeckenden Einführung der Servicestellen aber gerade entfallen.
Die Einrichtung von Service-Einheiten hat zur Folge, dass die Arbeitsstellen der bisherigen Schreibkräfte vergütungsrechtlich höher eingestuft werden müssen. Die Grundlage für diese Stellenumwandlungen besteht erst seit der Aufstellung des Haushaltsplans 2006/2007. Nunmehr ist über die konkrete Bewertung der einzelnen Stellen zu befinden, die rechtlich verpflichtend ist und deshalb auch vom Landesrechnungshof gefordert wird. Diese Arbeit wird bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
In anderen Bundesländern arbeiten Beamte des mittleren Dienstes, Justizfachangestellte und Schreibkräfte aus der Kanzlei seit Jahren in Serviceteams mit hoher Zufriedenheit, ohne dass die Umgruppierung der Planstellen und die höherwertige Vergütung von Anfang an gewährleistet ist. Auch in den anderen Landesjustizverwaltungen war es erforderlich, dass sich die Beamten der Geschäftsstellen und die Justizfachangestellten Schreibkenntnisse zusätzlich aneignen mussten, um die Serviceteamstellen ausüben zu können. Berlin vollzieht jetzt nur nach, was in den anderen Ländern längst Alltag ist."

Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte