Marc Bernhard
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AfD
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Frage von Philippe S. •

Frage an Marc Bernhard von Philippe S. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Bernhard,

Meine Frage bezieht sich auf die Epidemie mit nationaler Tragweite.
Soweit ich das den Medien entnommen habe, beschließt der Bundestag sowohl Anfang als auch Ende des "Ausnahmezustands". Letzteres passiert einfach nicht, während ich mich in meinem Umfeld umschaue und mich frage "wo sind die Kranken und die Toten?"

Wann gilt die Epidemie als beendet?

Das muss doch an Zahlen festzumachen sein (Anzahl Neuinfektionen, Belegung Intensivbetten,...).

Marc Bernhard
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Sebastian,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die drastischen Eingriffe der Regierung in Wirtschaftsleben, Grundrechte und den Alltag der Bürger zerstören unsere Volkswirtschaft und gefährden unseren Rechtsstaat. Die ergriffenen Corona-Maßnahmen kamen zu spät, sind unverhältnismäßig und zeugen von völligem Regierungsversagen. Bereits 2013 entwickelte das Robert Koch-Institut ein Pandemie-Szenario, wie es seit 2020 in weiten Teilen Realität geworden ist – ohne dass die Regierung seitdem entsprechende Vorkehrungen getroffen hätte.
Die von Ihnen erfragten Bedingungen zur Feststellung und Beendigung der epidemischen Lage gehen aus den Bevölkerungsschutzgesetzen bzw. aus der aktuellen Fassung des Infektionsschutzgesetzes (§5 IfSG) hervor. Es gilt Paragraph 5 Absatz 1 IfSG: Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wird vom Bundestag festgestellt, wenn eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht, weil eine „bedrohliche Krankheit“ droht, nach Deutschland eingeschleppt zu werden und sich hier zu verbreiten, oder dies aktuell stattfindet. Das Vorliegen einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wird somit in keiner Weise quantitativ definiert, die epidemische Lage wird nicht an Zahlen festgemacht.
Die epidemische Lage ist beendet, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dann müsste der Bundestag den entsprechenden Beschluss zur Aufhebung der epidemischen Lage treffen.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat bereits im Mai 2020 einen Antrag zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingebracht, der abgelehnt wurde. Zudem ist geplant 2021 einen Antrag in den Bundestag einzubringen, mit dem der Bundestag aufgefordert wird, ein abstraktes Normenkontrollverfahren u.a. genau gegen die Unbestimmtheit des Paragraphen 5 Absatz 1 IfSG einzubringen. Die Folgen der verfehlten Lockdown-Politik stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die AfD-Fraktion plädiert grundsätzlich für die Aufhebung sämtlicher unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen der Bundesregierung.

Herzliche Grüße
Ihr
Marc Bernhard, MdB
Sprecher der Landesgruppe Baden-Württemberg der AfD Bundestagsfraktion

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