Frage an Manuel Lindlar von Christian M. bezüglich Gesundheit
Lieber Herr Lindlar,
gerne hätte ich die Frage auf Ihrer Homepage gestellt, aber die Spielereien mit verfälschten Buchstaben sind mir mir nicht zugänglich (trotz/weil 67 Jahre).
Im Berufskrankheitenrecht, gibt es die Amtsermittlung der BG (TAD) und dann den Nachweis des Kranken auf die Berechtigung seiner Ansprüche.
Leider kämpft hier David gegen Goliath, auf der einen Seite ein Laie, ohne Geld, auf der anderen Seite Juristen, Mediziner etc. mit viel Geld mit uneingeschränkten Möglichkeiten.
Wieso darf sich eine Versicherung a.G. ihrer besseren finanziellen Möglichkeiten aus ihren Verpflichtungen stehlen.
Ich bezweifle nicht die Summe der Hypochonder und Rentenjäger, aber alle Anspruchsberechtigten unter Generalverdacht zu stellen?
Wer kontrolliert die Schlüssigkeit eines Gutachtens, Beispiel BK 1317?
Wer verhindert eine Gutachtenfabrik der BG´en in Form des BGFA?
Wenn sie das öffentlich thematisieren, haben sie viele Wähler, leider nicht nur in einem Bundesland.