Würden Sie sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen?
Parteiverbote sind insofern schwierig, weil die Gefahr besteht, dass sich bestehende Strömungen im Untergrund weiter radikalisieren. Zudem sollte ein Parteiverbotsverfahren in einer repräsentativen Demokratie das allerletzte Mittel sein. Ich sehe es ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13) stellt an das Verbot von Parteien sehr hohe Anforderungen. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Die Chancen auf den Erfolg eines Parteiverbotsverfahrens sehe ich momentan als gering an, nichtsdestotrotz müssen wir daran arbeiten, wie wir unsere Demokratie mit ihren Institutionen wehrhaft machen können gegenüber populistischen und extremen Bewegungen.