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Frage von Kerstin T. •

Frage an Manfred Pentz von Kerstin T. bezüglich Bildung und Erziehung

Ab einer Inzidenz von unter 100 an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen dürfen Schulen wieder zurück in den Präsenzunterricht gehen. Für Hessen gilt diese Regelung nur für die Abschlußklassen. Entstehen hessischen Schülern somit nicht Nachteile nach dem Gleichstellungsgesetz, wenn alle anderen Bundesländer anders verfahren?
Die Grundlage dafür bildet die Einrichtungsschutzverordnung. In wessen Verantwortungsbereich würde die Anpassung dieser Verordnung fallen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Tratzsch,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Mai 2021, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.

Da das Portal abgeordnetenwatch.de für sich als selbsternannter (Ver-)Mittler zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern im Internet wirbt und dabei die (unausgesprochene) These zu Grunde legt, Abgeordnete seien nicht direkt ansprechbar und für die konkreten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nur unter öffentlichen Druck zugänglich, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihre Frage nicht über dieses Portal beantworten werde.

Als demokratisch gewählter Abgeordneter des Landes Hessen habe ich für mich den Anspruch, auch ohne Vermittler für Sie ansprechbar zu sein. Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen. Sie erreichen mich sowohl über das Kontaktformular auf www.manfred-pentz.de als auch über die dort angegebenen Adressen per E-Mail (info@manfred-pentz.de), Brief oder Fax.

Freundliche Grüße
Manfred Pentz MdL
Generalsekretär der CDU Hessen

Anmerkung der Redaktion
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