Frage an Manfred Ländner von Ralph D. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Ländner,
Bibliotheken sind die am meisten genutzten Kultureinrichtungen, das belegen die Zahlen der von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder herausgegebenen Broschüre “Kulturindikatoren auf einen Blick - Ausgabe 2008″ . Danach ging im Jahr 2006 jeder Einwohner in Deutschland durchschnittlich etwa 2,2-mal in eine Bibliothek und lieh sich 5,3 Bücher oder andere Medien aus. Museen, Theater und Kinos können da nicht mithalten: jeder Bürger besuchte durchschnittlich 1,7-mal ein Kino, 1,2-mal ein Museum und 0,4-mal ein Theater. Unter den deutschen Flächenstaaten nimmt Bayern, was die Bibliotheksbesuche pro Einwohner angeht, mit 2,8 Besuchen den Spitzenplatz ein. Mit 5,7 Entleihungen pro Einwohner steht Bayern nach Sachsen (6,7), Baden-Württemberg (6,5) und Schleswig-Holstein (5,8) unter den Flächenstaaten an 4. Stelle. Diese Zahlen machen die Spitzenposition der Bibliotheken deutlich, was deren öffentliche Nutzung angeht.
Sehen Sie persönlich und Ihre Partei es als Aufgabe an, den Auf- und Ausbau der öffentlichen Bibliotheken gezielt und wirksam zu unterstützen? Sind Ihnen bzw. Ihrer Partei Einrichtungen bekannt, die die öffentlichen Bibliotheken unterstützen und fördern und wie gedenken Sie diese Einrichtungen in Zukunft auszustatten?
Sehen Sie persönlich und Ihre Partei es als Aufgabe des Landes bzw. der Landespolitik an, die Zusammenarbeit von Schulen und Bibliotheken gezielt zu unterstützen und hierfür die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen?
Werden Sie sich persönlich und Ihre Partei für ein Bibliotheksgesetzt in Bayern einsetzen? Wenn ja, was wären aus Ihrer Sicht die wesentlichen Inhalte? Wenn nein, sehen Sie andere Möglichkeiten der rechtlichen Sicherung und der finanziellen Ausstattung der Bibliotheken?
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Deifel
Sehr geehrter Herr Deifel,
ich teile Ihre positive Einschätzung Öffentlicher Bibliotheken uneingeschränkt und bin seit früher Kindheit Nutzer und Gast. Die Unterstützung öffentlicher Bibliotheken muss (und ist in vielen Fällen auch) Selbstverständlichkeit sein. Heute sind die öffentlichen Büchereien (Ausnahme Uni-Bibl.)in kommunaler bzw. kirchlicher Trägerschaft. Dies ist positiv. Die Bücherei hat somit einen festen Platz in der jeweiligen Gemeinde und ist in unmittelbarer örtlicher Verantwortung, was die Identifizierung mit der Bücherei fördert und erleichtert. Diese Konstellation fördert außerdem die ehrenamtliche Mitarbeit, gerade in ländlichen Gemeinden. Durch die äußerst engagierte Arbeit von "Büchereiteams" werden Aktionen wie Lesungen, Kindertage etc. durchgeführt, ein "Wir-Gefühl" ermöglicht und die Bücherei im öffentlichen Bewusstsein einer Kommune verankert. Ich zweifle, dass eine staatliche Führung dieses bürgerschaftliche Engagement hervorrufen würde.
Ich sehe die öffentlichen Büchereien gerne als Aufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis gem. Art. 83 der Bayerischen Verfassung. Allerdings sollte der Staat Mitverantwortung (keine Lenkungsverantwortung!) übernehmen. Dies hat der Freistaat mit der 1999 geschaffenen Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen getan. Über diese Fachstelle wird der Auf- und Ausbau kirchlicher und kommunaler Bibliotheken gefördert.
Die Zusammenarbeit von Schulen und Bibliotheken ist wichtig! Entscheidend ist auch hier das Engagement von Bibliothekspersonal und Lehrkräften vor Ort. Eine staatliche Regulierung wäre m.E. kontraproduktiv, da gerade die Vermittlung von Freude am Lesen und "Stöbern" in Büchereien von "Innen heraus" und nicht von oben verordnet werden kann. Ich wage dies so zu schreiben, da es unzählige hervorragende Beispiele der Kooperation von Schule und Bücherei gibt.
Die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln muss seitens der Gemeinden großzügig erfolgen. Hier ist weiter Bewusstsein zu schaffen. Der Staat muss begleiten und helfen wo es notwendig ist. Erwähnt werden darf, dass der Freistaat Bayern jährlich Milliardenbeträge an die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben gibt (Schlüsselzuweisung!).
Ein mögliches Bibliotheksgesetz ist dann hilfreich, wenn es staatliche Fördermittel freisetzt und auf Dauer verlässlich bleiben lässt. Es sollte jedoch nicht bevormundend sein und Angelegenheiten regulieren wollen, die vor Ort hervorragend selbst organisiert und verantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Ländner
Sehr geehrter Herr Deifel,
ich teile Ihre positive Einschätzung Öffentlicher Bibliotheken uneingeschränkt und bin seit früher Kindheit Nutzer und Gast. Die Unterstützung öffentlicher Bibliotheken muss (und ist in vielen Fällen auch) Selbstverständlichkeit sein. Heute sind die öffentlichen Büchereien (Ausnahme Uni-Bibl.)in kommunaler bzw. kirchlicher Trägerschaft. Dies ist positiv. Die Bücherei hat somit einen festen Platz in der jeweiligen Gemeinde und ist in unmittelbarer örtlicher Verantwortung, was die Identifizierung mit der Bücherei fördert und erleichtert. Diese Konstellation fördert außerdem die ehrenamtliche Mitarbeit, gerade in ländlichen Gemeinden. Durch die äußerst engagierte Arbeit von "Büchereiteams" werden Aktionen wie Lesungen, Kindertage etc. durchgeführt, ein "Wir-Gefühl" ermöglicht und die Bücherei im öffentlichen Bewusstsein einer Kommune verankert. Ich zweifle, dass eine staatliche Führung dieses bürgerschaftliche Engagement hervorrufen würde.
Ich sehe die öffentlichen Büchereien gerne als Aufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis gem. Art. 83 der Bayerischen Verfassung. Allerdings sollte der Staat Mitverantwortung (keine Lenkungsverantwortung!) übernehmen. Dies hat der Freistaat mit der 1999 geschaffenen Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen getan. Über diese Fachstelle wird der Auf- und Ausbau kirchlicher und kommunaler Bibliotheken gefördert.
Die Zusammenarbeit von Schulen und Bibliotheken ist wichtig! Entscheidend ist auch hier das Engagement von Bibliothekspersonal und Lehrkräften vor Ort. Eine staatliche Regulierung wäre m.E. kontraproduktiv, da gerade die Vermittlung von Freude am Lesen und "Stöbern" in Büchereien von "Innen heraus" und nicht von oben verordnet werden kann. Ich wage dies so zu schreiben, da es unzählige hervorragende Beispiele der Kooperation von Schule und Bücherei gibt.
Die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln muss seitens der Gemeinden großzügig erfolgen. Hier ist weiter Bewusstsein zu schaffen. Der Staat muss begleiten und helfen wo es notwendig ist. Erwähnt werden darf, dass der Freistaat Bayern jährlich Milliardenbeträge an die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben gibt (Schlüsselzuweisung!).
Ein mögliches Bibliotheksgesetz ist dann hilfreich, wenn es staatliche Fördermittel freisetzt und auf Dauer verlässlich bleiben lässt. Es sollte jedoch nicht bevormundend sein und Angelegenheiten regulieren wollen, die vor Ort hervorragend selbst organisiert und verantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Ländner