Frage an Manfred Kuhmichel von Rolf S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Kuhmichel,
bereits im Mai hätte sich der Nordrhein-Westfälische Landtag in zweiter
Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen
sollen. Diese Abstimmung wurde vertagt. Damit die Reform 2013 in Kraft
treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen. Auf
diese Weise hat NRW bereits den 14. RÄSt gestoppt.
Meine Frage daher lautet: Wie werden SIE über die Reform abstimmen?
Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen
diese Reform sprechen:
* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren
künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie
bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr
denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die
umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.
Dabei würde das Auflösen der GEZ sowohl dauerhaft Kosten sparen als auch
das Ansehen des zukünftigen Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung steigern.
* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden,
wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele
Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden
sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.
* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite
der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei
17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht
vorgegeben.
* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist
die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und
Kommerzdruck zu nehmen.
* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele
Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der
Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche
Zwangsgebühr nicht einsehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.