
(...) Es ist darüber hinaus ein Armutszeugnis, wenn Frau Gönner sich bei der Begründung für die unterlassene Information der Öffentlichkeit darauf beruft, die Atomaufsicht habe die Störfälle als nicht meldepflichtig eingestuft. Die Atomaufsicht ist, das sollte Frau Gönner wissen, eine Behörde innerhalb des ihr unterstehenden Umweltministeriums. (...)