Frage an Manfred Kern von Charlotte H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Hallo Manfred,
obwohl der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag in Artikel VI die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, „in redlicher Absicht Verhandlungen
zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung“ kommen
insbesondere die Atomwaffenstaaten und die Nato-Staaten dieser Verpflichtung nicht nach.
Um diese Blockadesituation zu überwinden und die atomare Aufrüstung in Form von so genannten Modernisierungen in allen A-Waffen-Staaten zu stoppen, haben verantwortungsbewusste Staaten in der UNO und verschiedene Nichtregierungsorganisationen wie etwa die International Campaign to Abolish Nuclear weapons (ICAN) sich dafür eingesetzt, dass der Atomwaffenverbotsvertrag ausgehandelt wurde. Dieser wurde dann am 6.7.2017 von 122 UNO-Staaten beschlossen.
Das Nobelpreis-Komitee hat ICAN für ihr Engagement in diesem Prozess 2017 den Friedensnobelpreis verliehen.
Ich möchte dich fragen, ob Du bereit wärst, die „ICAN-Erklärung für Abgeordnete“ zu unterschreiben. Mit dieser Erklärung können Abgeordnete von Europaparlament, Bundestag und Landtagen die Unterzeichnung und Ratifikation des Atomwaffenverbotsvertrags voranbringen, indem sie sich verpflichten, sich bei ihren Regierungen für den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag einzusetzen.
Der Text der Erklärung ist auf der Internetseite des deutschen Zweigs von ICAN gespeichert und zwar hier:
https://www.icanw.de/abgeordnetenerklaerung/ Ich bin gespannt auf Deine Antwort und hoffe, dass auch Du bald zu den
29 baden-württembergischen MdL gehörst, die die ICAN-Erklärung unterzeichnet haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Charlotte Hartmann