Frage an Manfred Hollenbach von Dirk E. bezüglich Soziale Sicherung
Wie stehen Sie dazu, dass junge Menschen die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und nicht übernommen werden durch zu geringes Arbeitslosengeld zum Sozialfall werden ? Bsp. Versicherungskaufmann 711 € brutto Verdienst eigene Wohnung nach der Ausbildung Arbeitslos erhält 291,18 €.Muß somit ALG II beantragen und muß somit ggf. einen 1 € Job annehmen ! Ebenfalls beginnt damit die Sozialhilfe. Wie stehen sie dazu, dass junge ausgebildete Menschen in einen Topf mit arbeitscheuen und Asylbewerbern geworfen werden ? Die bisherige Regelung besagte, dass nach der Ausbildung ein fiktives Gehalt, zugrunde gelegt wird was dieser Mensch hätte verdienen können und davon wird dann das Arbeitslosengeld berechnet. Wie stehen Sie zu dieser Regelung ?