Sehr geehrte Frau,Wallstein;Frage:Sind DDR -mietvertrage weiter für Mieter/innen in Ostdeutschland gültig u.rechtskraftig?
Es währe sehr schön wenn sie mir dies bezüglich ,eine allgemeine Antwort mitteilen könnten.Frage:Ist ihnen bekannt das Wärmepumpen Stromfresser ,sind?Frage:Und Wehr soll dann die sehr hohe Strompreise bezahlen?Ist das Energie sparen?Zum weiteren warum erhöhen jedesmal Vermieter/innen ihre Mietpreise wenn der Mindestlohn oder Renten erhöht werden?Somit haben die Bürger/innen von den Erhöhungen nichts.Betrifft Ostdeutschland.Frage:Wann wird das Mietrecht ins Grundgesetz übernommen,damit nicht noch mehr Mieter/innen in die Mietschuldenspirale rutschen u.wohnungslos werden?Durch drastisch laufend steigende hohe mieten.Damit Mieter/innen besser vor laufend sehr hohe Mietkosten besser geschützt u.entlastet werden.Wann werden die Inflation beendet und der Wirtschaftskrieg gegen die armen der ärmsten in Deutschland?Warum steigen laufend die Preise für Grundnahrungsmittel ,durch die erneubaren Energien?Mann kann sich mit einem geringfühgigen Einkommen die Nahrungsmittel bald nicht mehr leisten.
Sehr geehrter Marko N.,
danke, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewandt haben, denn Putins Angriffskrieg und dessen Auswirkungen beschäftigen uns alle. Für viele ist Energie sehr teuer geworden, auch das gehört zu Putins Kalkül. Er will unsere Demokratien spalten und damit verhindern, dass wir internationales Recht durchsetzen.
Mit weitreichenden Entlastungspaketen und Hilfen für Bürgerinnen und Bürger, Familien, Rentnerinnen und Rentner, Geringverdiener und Geringverdienerinnen und Unternehmen stellen wir uns dagegen. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage, niedrigeren Steuern auf Gas, der Abschöpfung von Zufallsgewinnen und Maßnahmen zur Senkung von Gas- und Energiepreisen gehen wir das Übel direkt an der Wurzel an.
Viel mehr Menschen bekommen künftig Wohngeld und damit auch Unterstützung bei den Heizkosten. Wer jetzt schon Wohngeld bezieht, erhält zum zweiten Mal einen Heizkostenzuschuss. Zudem entfiel für private Verbraucher und Verbraucherinnen im Dezember 2022 die Rechnung für Gas und Wärme.
Da ich nicht weiß unter welchen Bereich Sie fallen und wovon Sie profitieren können, möchte ich Ihnen ein paar der Hilfen, die es für die verschiedensten Bereiche gibt, näherbringen. Auch möchte ich Ihnen Beispiele mit Schätzungen der zusammengenommenen Entlastungen aufzeigen. Außerdem können Sie unter der Seite des Finanzministeriums errechnen, wie hoch Ihre persönlichen Entlastungen aussehen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html.
Wer arbeitet und wenig verdient, hat es im Moment besonders schwer. Man muss von seiner Arbeit auch anständig leben können. Das ist und bleibt unser Credo. Deshalb haben alle, die arbeiten im September mit der Lohnabrechnung eine Energiepreispauschale über 300€ erhalten.
Und wir haben den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Für viele die höchste Lohnerhöhung, die sie je bekommen haben. Eine Lohnerhöhung für ein Drittel der im Osten beschäftigten Bürgerinnen und Bürger.
Damit haben wir ein Versprechen eingelöst:
Mehr Respekt für diejenigen, die Tag für Tag dafür sorgen, dass der Laden läuft. Für die, die Großes leisten.
Für geringverdienende Alleinstehende (mit einem Bruttolohn von 1.300 Euro pro Monat) summieren sich alle Entlastungen auf eine Größenordnung von 1.700 Euro im Jahr 2023. Ist der Lohn höher (Bruttolohn von 2.400 Euro pro Monat) ergibt sich eine Entlastung von überschlägig 1.100 Euro Und wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, ist durch das Bürgergeld abgesichert. Das garantiert das Grundgesetz – auch für diejenigen, deren Einkommen sehr gering ist und die zusätzliche Unterstützung brauchen.
Familien profitieren neben der Wohngeldreform auch von steigenden Kinderfreibeträgen und für Familien mit geringen Einkommen knapp über dem Bürgergeld gibt es den Kinderzuschlag. Besonders freue ich mich, dass wir das Kindergeld für alle Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht haben.
Auch bei Familien mit Kindern profitieren geringe Einkommen am stärksten: Ein Einverdienerpaar mit 2 Kindern und einem Bruttolohn von 2.600 Euro pro Monat verfügt durch die Entlastungspakete über insgesamt etwa 2.600 Euro zusätzlich im Jahr. Vierköpfige Familien mit höheren Einkommen um 5.000 Euro pro Monat werden um gut 2.100 Euro im Jahr entlastet
Neben der eingeführten Grundrente profitieren auch Rentnerinnen und Rentner von den Heizkostenzuschüssen beim Wohngeld, denn 46 Prozent der Wohngeldbezieher sind Rentner und Rentnerinnen. Hinzu kommt die Rentenerhöhung für alle 22 Mio. Rentner und Rentnerinnen (5,3 in West 6,1 Prozent Ost) am 1. Juli.
Grundsätzlich folgen die Rentenanpassungen der Lohnentwicklung. Mit der Rentengarantie haben wir aber Rentenkürzungen in der Corona-Krise verhindert, während viele Beschäftigte weniger Geld zur Verfügung hatten. Das ist eine Frage der Verlässlichkeit und des Respekts im System der gesetzlichen Rentenversicherung. Rentenkürzungen sind auch weiterhin ausgeschlossen.
Für Rentnerinnen und Rentner ohne weitere Einkommen summieren sich die Entlastungen auf eine Größenordnung von gut 1.000 Euro im Jahr. Beziehende von Grundsicherung erhalten gut 800 Euro durch die Entlastungspakete.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die schon im letzten Jahr von massiven Energiepreissteigerungen betroffen waren, wird es einen Härtefallfonds geben. Durch diesen Fonds werden auch besondere Belastungen abgefedert, die KMU trotz der ab Januar 2023 geltenden Energiepreisbremsen nicht tragen können. Ein wichtiges Anliegen der Energiepreisbremsen ist der Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass vom kleinen Handwerksbetrieb über energieintensive Unternehmen bis hin zu großen industriellen Produktionsstätten alle Unternehmen gleichermaßen von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren.
Dabei wollen wir unbedingt vermeiden, dass diejenigen, die besonders hohe Zuschüsse bekommen, auch noch Boni und Dividenden auszahlen. Deshalb dürfen Unternehmen, die über 25 Millionen Euro Zuschüsse erhalten, die Boni für ihre Leitungsebene nicht erhöhen und Unternehmen, die über 50 Millionen Euro Zuwendung in Anspruch nehmen, gar keine Boni und Dividenden mehr ausschütten.
Wichtig war für uns auch die Arbeitsplatzerhaltungspflicht für alle Unternehmen, die mehr als 2 Millionen Euro Energiekostenzuschüsse erhalten. Sie verpflichten sich, 90 Prozent der Arbeitsplätze bis zum 30. April 2025 zu erhalten. Wer sich nicht daran hält, muss den Zuschuss, der 2 Millionen Euro übersteigt, zurückzahlen.
Wir entlasten zielgenau die, die es am meisten brauchen, denn es ist unser Anspruch niemanden in der Krise zurückzulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Maja Wallstein