Wie soll die verschärfte, ab Oktober d.J. geltende Maskenpflicht in Pflege-, Wohn- und Seniorenheimen umgesetzt werden?
Wenn ich den Bußgeldkatalog gültig ab 1.10. richtig verstehe, müssen Betreiber nach § 2 Absatz 3 mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 € rechnen, wenn sie das Tragen von FFP2 Masken gemäß gültiger Verordnung in der Einrichtung nicht sicherstellen. Falls sich Bewohner solcher Einrichtungen persönlich gegen diese Auflage wehren sollten, d.h. ältere Menschen es nicht ertragen können, die Maske stundenlang zu tragen oder auch junge Menschen in betreuten Wohngruppen sich weigern, da junge Menschen in WGs die Maske ja auch nicht tragen müssen: empfehlen Sie den Betreibern dann, die Maßnahmen unter möglicherweise körperlichem Zwang durchzusetzen, den Bewohner aus der Einrichtung zu entfernen, ihn in seinem Zimmer einzusperren oder wie kann der Betreiber nachweisen, dass er von seiner Seite aus alles in seiner Macht stehende getan hat, die Vorschrift umzusetzen?