Frage an Lutz von Thüngen von Stephan N. bezüglich Bildung und Erziehung
Sieht Ihre Partei es als Aufgabe an, den Auf- und Ausbau der Öffentlichen Bibliotheken gezielt zu fördern?
Bestehen in Ihrer Partei bereits konkrete Vorstellungen oder Konzeptionen, die in diese Richtung zielen?
Wird sich Ihre Partei für ein Bibliotheksgesetz in Bayern einsetzen?
Sieht ihre Partei alternative Möglichkeiten der rechtlichen Absicherung der Bibliotheken auf Landesebene? Wenn ja, welche?
Antwort:
Im Wahlprogramm der FDP zum 28. September findet man dazu wenig. Grundsätzlich aber ist es liberale Philosophie, erst dann ein Gesetz ins Auge zu fassen, wenn eine gesellschaftliche Regelung nicht möglich ist. Warum fordern so viele Menschen jeden Tag aufs neue zusätzliche Gesetze und beschweren sich gleichzeitig über die bestehende Gesetzesflut?
Nach Art.83 Abs.1 BayVerf. iVm Art.7 Abs.1 GdeO obliegen den Kommunen u.a. die örtliche Kulturpflege und die Erwachsenenbildung.
Im Falle von Bibliotheken jeglicher Art sehe ich in diesem Rahmen noch reichlich unausgeschöpfte Möglichkeiten im Bereich von Sponsoring, Stiftungen und Ehrenamt.
Die Notwendigkeit, hier mit einem Landesgesetz einzugreifen besteht meiner Ansicht nach nicht.
Freiherr v. Thüngen