Frage von Ludger B. • 18.04.2012
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Antwort ausstehend von Lutz Lienenkämper CDU
Laurence Chaperon
(...) die bestehende Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf sieht in Abwägung der berechtigten Interessen des Flughafens selbst, der Wirtschaft und der Region einerseits und der Anwohner u.a. auf Lärmschutz andererseits mit Recht ein Nachtflugverbot vor. (...)