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Ludwig Theuvsen
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Frage von Uwe R. •

Frage an Ludwig Theuvsen von Uwe R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Dr. Theuvsen,

die CDU fordert, dass der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden soll. Welche Folgen hätte eine solche Regelung durch das NJagdG?
Ich frage dies vor dem Hintergrund, dass die Jäger nach Aussage des Umweltministers dann für alle Schäden aufkommen müssten, die durch Wölfe in Nds. entstehen. Bislang zahlt ja das Land Entschädigungen an Tierhalter, die durch Wolfsriss einen Teil ihrer Herde verloren haben. Nach Aussage von Minister Wenzel müssten zukünftig die Jäger für alle Kosten aufkommen, wenn der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen würde. Er lehne deshalb eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ab. So war es in einem Kurzinterview des Ministers vor etwa zehn Tagen im NDR 1 ("Radio Niedersachsen") zu hören.
Ich habe weder im BJagdG noch im NJagdG eine solche Bestimmung gefunden, aber möglicherweise gibt es ja klare Regelungen in irgendwelchen Verordnungen oder Richtlinien, die mir nicht bekannt sind. Wie ist also die konkrete Regelung derzeit? Und wie soll die Regelung durch die Aufnahme des Wolfes in das nds. Jagdrecht konkret ausgestaltet werden, damit die geschilderte Folge eben nicht eintritt? Oder ist von der CDU tatsächlich geplant, die Kostenfolgen bei den Jägern abzuladen?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
U. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Um ehrlich zu sein, stecke ich so tief nicht im Jagdrecht drin. Ich kann Ihnen aber empfehlen, sich an Thomas Ehbrecht, den CDU-Kandidaten im WK 15 (Duderstadt), zu wenden, der jagdlich aktiv ist und auch Aufgaben als Jagdfunktionär übernimmt. Er kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Theuvsen