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Frage von Fabian B. •

Frage an Lothar Binding von Fabian B.

Sehr geehrter Herr Binding,

ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu ihrem Abstimmungsverhalten in der Abstimmung zur Diätenerhöhung von Bundestagsabgeordneten vom 21.02.2014.

Sicherlich lässt sich argumentieren, dass die Diäten auf das Niveau der Besoldung von Bundesrichtern angehoben werden soll, die eine vergleichbare Verantwortung im Staat tragen, gleichwohl genießen die Bundestagsabgeordneten geldwerte Privilegien derer sich Bundesrichter nicht bedienen können. Wie rechtfertigen Sie diese Diskrepanz?

Desweiteren würde mich interessieren, ob nicht eine Anpassung der Pensionsregelungen ohne Erhöhung der Aufwandsentschädigung sachdienlicher gewesen wäre.

Mit freundlichen Grüßen,

Fabian Breuer

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Sehr geehrter Herr Breuer,

Sie schreiben: „… gleichwohl genießen die Bundestagsabgeordneten geldwerte Privilegien derer sich Bundesrichter nicht bedienen können.“ Sie haben damit Recht. Allerdings gibt es neben solchen geldwerten Vorteile auch geldwerte Nachteile. Um ein Beispiel zu nennen: wenn ich eine Broschüre und/oder eine CD zur Rentengesetzgebung, zur Unternehmensteuer für die Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis herstelle, ist dafür die Aufwandspauschale gedacht - wie auch für das oder die zusätzlichen Wahlkreisbüros, die Zweitwohnung in Berlin, Drucker, Toner, Rechner im Büro zu Hause, für Taxifahrten oder den VW-Bus im Wahlkreis. Die Aufwandpauschale würde gut ausreichen, wenn ich die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger ignorierte - will ich diesen Anforderungen nachkommen, gibt es schnell eine kostenintensive Schnittstelle in die Bürgerschaft, die sich beim Richterberuf so nicht findet. Das gilt auch für unseren stets auf maximal vier Jahre begrenzten Zeitvertrag. Mir ging es nur darum anzudeuten, dass Ihre Betrachtung: „geldwerter Vorteil“ richtig ist, gleichwohl an Objektivität noch dazu gewinnen kann.

Sie schreiben: „… ob nicht eine Anpassung der Pensionsregelungen ohne Erhöhung der Aufwandsentschädigung sachdienlicher gewesen wäre.“ Das wäre sicher auch eine ganz gute Idee. Dabei wäre natürlich Ihr Ziel zu definieren. Wollten Sie mich mit dem Vorschlag „Anpassung“ besser stellen als heute oder schlechter? Besser oder schlechter als einen Landrat? (vgl. unten) Bekomme ich zu viel Geld von Ihnen oder zu wenig? Sollte ich heute weniger verdienen als in der Zeit vor meiner Mitgliedschaft im Bundestag oder mehr? Sie schreiben „sachdienlich“. Die steuerpflichtige Entschädigung der Parlamentarier kostet Sie etwa 72 Cent pro Jahr. (vgl. unten) Diente es der Sache, wären das nur 60 Cent oder sogar 80 Cent pro Jahr? Als ich in den Bundestag kam, gab es noch die Regelung, dass man mindestens zwei Legislaturperioden im Parlament gewesen sein musste um überhaupt daraus Ansprüche für die Altersversorgung zu erhalten, das war günstiger für den Fiskus (also für Sie); war die Mitgliedschaft kürzer, gab es eine Nachzahlung der RV-Beiträge für das vorangegangene Arbeitsverhältnis. Das wurde vor etwa 10 Jahren geändert.

Nach dem Vorschlag einer externen Kommission wurden aktuell die Diäten verbessert und die Altersvorsorge verschlechtert. Nachfolgend einige grundsätzlichere Bemerkungen zur Abgeordnetenentschädigung die ich aus meinen Altworten auf Bürgerbriefen zitiere, denn Sie fragen ja öffentlich und Abgeordnetenwatch.de wird ja nicht nur von den einzelnen Fragenden gelesen… deshalb antworte ich auch für einen größeren Personenkreis etwas über die spezielle Fragestellung hinausgehend:

Wie so oft gibt es unterschiedliche Betrachtungsweisen. Auf der einen Seite verstehe ich Ihre kritische Frage, auf der anderen Seite bitte ich um Verständnis und um Verstehen. Ich will auch das Thema - große Beträge - nicht klein reden, sondern wichtig nehmen, denn für viele Bürgerinnen und Bürger - die uns schließlich bezahlen - sind der knappe Euro pro Jahr und Einwohner für den Lohn ihrer Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Bundestag ein Ärgernis.

Allerdings bemerke ich in vielen Dialogen, dass es nicht sehr bekannt ist, dass unser Lohn (für ca. 600 Abgeordnete), den Sie aufbringen, noch unter einem Euro pro Jahr und Einwohner liegt. International wird diese Zahl nicht immer ohne Erstaunen aufgenommen - und das nicht, weil sie für eine Industrienation der Größenordnung Deutschlands als zu hoch angesehen wird.

Mit Blick darauf, dass sich in Folge verschiedener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des jüngsten Vorschlags einer externen Kommission, viele Menschen zu diesem Thema Gedanken gemacht und Vorschläge erarbeitet haben, muss ich Ihnen leider eine lange Antwort zumuten.

Es gibt auch negative Kritik, leider ist dabei nicht immer die Suche nach einer besonders abwägenden Formulierung zu spüren, und so werden die Möglichkeiten einer höflichen Interpretation der Zuschriften stark beschnitten und im Reflex darauf geht dann in den fachlich konzentrierten Informationen immer wieder mal das gebotene Maß an Empathie verloren. Deshalb bin ich froh über Ihre fundierte Fragestellung zum Thema Abgeordnetenentschädigung.

Zunächst zitiere ich aus einer Information der Bundestagsverwaltung für 2012, um ein Gefühl für die finanzielle Dimension zu erhalten.

"Budget des Deutschen Bundestages
Für seine Arbeit stand dem Deutschen Bundestag im Jahr 2012 ein Etat von rund 681 Millionen Euro zur Verfügung. Vom Gesamtetat des Bundes mit einem Volumen von 306 Milliarden Euro für 2012 sind das 0,2 Prozent. Darin enthalten sind die Gehälter für die Mitarbeiter, Pensionen, Gebäudekosten, Diäten, Kostenpauschalen, Reisekosten und vieles mehr. Umgerechnet auf alle rund 82 Millionen Deutschen waren das für jeden rund 8,30 Euro im Jahr.

Die steuerpflichtige Entschädigung ("Diät") von monatlich 7.960 Euro, hochgerechnet auf die Jahresdiäten aller 620 Abgeordneten, führten zu Kosten pro Einwohner der Bundesrepublik von etwa 72 Cent jährlich."

Soweit das Zitat aus http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43242534_kw10_zahlen_fakten/

Als ich noch nicht im Bundestag war, wurde 1995 ein Gesetz verabschiedet, wonach die Abgeordneten des Bundestages so viel verdienen sollen wie Richter an obersten Bundesgerichten. Das ist etwa so viel wie ein Landrat oder ein Oberbürgermeister einer Gemeinde mit 40 bis 50 Tausend Einwohnern verdient. Das ist zwar weniger als Manager in der Industrie verdienen oder Direktoren bei einer kleineren Bank - aber für Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten, von ihnen bezahlt, ist auch etwas anderes als für Sparerinnen und Sparer... die nicht so richtig merken, dass sie aus ihrem Ersparten bzw. den damit erzielten Erträgen indirekt auch die Dienstleistung des Bankdirektors bezahlen.

Mich hatten schon einige weitere Mails zu diesem Thema erreicht und ich fragte bei Einzelnen Bürgern telefonisch nach, ob sie auch schon mal eine ähnliche Mail an Ihren Bankdirektor, ihren Landrat oder so… geschrieben hätten. Hatten sie nicht. Das wunderte mich. Es ergaben sich regelmäßig freundlich erhellende Gespräche.

Mit der Vergleichbarkeit von Einkommen ist das natürlich so eine Sache. Deshalb bin ich froh, dass sich den nun vorliegen Vorschlag eine Kommission überlegt hat. Die Mitglieder aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen finden sich in dem Kommissionbericht - Sie finden ihn unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf

Nun zu den einzelnen Vorschlägen und ihren Hintergründen. Dabei greife ich stark auf eine Information von T. O. und C. L. zurück, bevor ich noch einige persönliche Bemerkungen anfüge:

1. Wie gesagt, Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts. Der Deutsche Bundestag hatte sie Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen. Am 19. März 2013 haben wir den Bericht im Rahmen unserer Fraktionssitzung unter Beteiligung von zwei Mitgliedern der unabhängigen Kommission, Professor Dr. S. S. S. und Professor Dr. W. Z., eingehend beraten; der Kommissionsbericht ist angelegt. Ich finde ihn sehr interessant, weil er unsere Arbeit sehr gut darstellt.

In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten (R 6) zu orientieren. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Damit ist ein nachvollziehbarer und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250 000 Einwohner umfasst.

"R 6" als Orientierungsgröße entspricht zwar der bereits seit 1995 bestehenden gesetzlichen Regelung, tatsächlich haben die Abgeordnetenbezüge diesen Betrag nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung. Gegenwärtig beträgt die Differenz zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten ca. 830 Euro.

2. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Juli 2014 von jetzt 8.252 Euro um 5,0 % bzw. 415 Euro auf 8.667 Euro und zum 1. Januar 2015 um weitere 4,8 % bzw. 415 Euro auf dann 9.082 Euro angehoben werden. Damit wird die Bezugsgröße R6 achtzehn Jahre nach Bestehen der gesetzlichen Regelung erstmals erreicht. Nicht gefolgt sind wir dem Vorschlag der Kommission, die Abgeordnetenentschädigung auch um den Familienzuschlag zu erhöhen, denn die Familiensituation von Abgeordneten ist individuell unterschiedlich.

Ab dem 1. Juli 2016 soll die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angepasst werden. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Zukünftig soll der Bundestag einmal zu Beginn der Legislaturperiode beschließen, dass die Diäten jährlich entsprechend der Veränderung des Index durch den Bundestagspräsidenten angepasst werden. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben, ohne dass der Bundestag jedes Jahr einen neuen Beschluss fassen muss. Wir folgen damit dem Vorschlag der Kommission.

3. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf eine angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Die Kommission war der Auffassung, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz auch ein hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem geben müsse. Sie hält die Höhe des geltenden Versorgungsniveaus für angemessen und verfassungskonform.

Allerdings wurden die geltenden Regeln kritisch überprüft und spürbare Absenkungen bei der Altersversorgung vorgeschlagen:

Bisher konnten langjährige Abgeordnete schon mit 55 bzw. 57 Jahren ohne Abschlag Altersversorgung beziehen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Zukünftig gelten die Regeln der Rente mit 67 auch für Abgeordnete. Für bereits erworbene Ansprüche gilt Bestandsschutz.

Eine vorzeitige Altersentschädigung kann künftig - wie in der gesetzlichen Rentenversicherung - nur mit Abschlägen und frühestens mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden (Der Abschlagsbetrag beträgt wie in der gesetzlichen Rentenversicherung 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenen Monat).

Der Höchstsatz der Altersversorgung wird von 67,5 Prozent auf 65 Prozent abgesenkt.

4. Die Kürzung der Kostenpauschale wenn Abgeordnete an einem Plenartag oder bei einer namentlichen Abstimmung fehlen wird verdoppelt. Während die Kostenpauschale in den letzten Jahren gestiegen ist, wurden die Abzugsbeträge lange nicht angepasst. Bei unentschuldigten Fehlen an einem Plenartag werden zukünftig 200 Euro statt 100 Euro, bei einer namentlichen Abstimmung 100 Euro statt 50 Euro abgezogen.

Gleichzeitig mit der Abgeordnetenentschädigung werden wir ein weiteres wichtiges Thema neu regeln, wofür wir uns für seit langem eingesetzt haben: die strengere Bestrafung der Abgeordnetenbestechung.

Abgeordnete sind Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes, sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. So besagt es Artikel 38 unseres Grundgesetzes. Wenn die Durchsetzung von Interessen gegenüber der Legislative mit il-legitimen Vorteilen oder Geldzahlungen einhergeht, werden die Regeln einer fairen Wahrnehmung von Interessen verletzt. Korruption, Klüngel und undurchsichtige Mauschelei beschädigen die demokratischen Institutionen und zerstören das Vertrauen in die Politik.

Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Alles andere bleibt straffrei. Unser Gesetz dient dazu, strafwürdige Manipulationen bei der Wahrnehmung des Mandats ahnden zu können. Zugleich schaffen wir damit die Voraussetzung dafür, dass Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption endlich umsetzen kann.

Künftig wird bestraft, wer einem Mandatsträger einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass der Abgeordnete bei Mandatswahrnehmung eine vom "Auftraggeber" gewünschte Handlung vornimmt beziehungsweise unterlässt. Umgekehrt trifft es den Abgeordneten, wenn er für solche Handlungen einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Vorteile meint materielle Vorteile genauso wie immaterielle Vor-teile. Die Straftat kann mit bis Haft bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.

Ungerechtfertigt ist der Vorteil dann nicht, wenn seine Annahme im Einklang mit den Vorschriften über die Rechtsstellung der Abgeordneten (Abgeordnetengesetz und Verhaltensregeln) steht. Klargestellt ist zudem, dass ein politisches Mandat oder eine politische Funktion oder eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässige Spende kein ungerechtfertigter Vorteil sind.

Wir sind uns unserer Verantwortung insbesondere hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Andererseits sollte dem Mandatsträger, der sich für eine zeitlich begrenzte Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung entscheidet, ebenso wie anderen Berufsgruppen auch das Recht auf eine angemessene Anpassung seiner Entschädigung zuerkannt werden.

Noch einige persönliche Bemerkungen:

Insgesamt ist die nun geplante Abgeordnetenentschädigung hoch. Sagen die einen. Lächerlich. Sagen die anderen. Im Vergleich zum Durchschnittseinkommen in Deutschland von 30.000 Euro ist das drei bis viermal so viel. Im Vergleich zu - nehmen wir ein Beispiel aus einer Gewerkschaft - z.B. dem auch von meinem Beitrag mit bezahlten Ver.di Vorstand, beträgt die Abgeordnetenentschädigung etwa ein Drittel bis ein Viertel. Hoch oder niedrig - schwer zu sagen. Ist das Durchschnittseinkommen von 30.000 Euro pro Jahr hoch? Für eine Rentnerin mit 750 Euro pro Monat ist es hoch. Für einen Manager, der 30.000 Euro pro Tag (ja, Tag ist gemeint) bekommt, ist das niedrig. Deshalb bin ich froh, dass sich um die Frage, welche Abgeordnetenentschädigung angemessen ist, eine Kommission gekümmert hat.

Natürlich muss ich mit einem solchen Einkommen etwa 30 % Steuern bezahlen und z.B. 650,-- Euro für Kranken- und Pflegeversicherung.

Ich war die längste Zeit meines Arbeitslebens Handwerker, Selbständiger oder Angestellter und wurde erst im Alter von 50 Jahren nach der entsprechenden Kandidatur in den Bundestag gewählt. Jeder und jede passiv wählbare Bürger oder Bürgerin kann sich für diesen Weg entscheiden. Ein etwas holpriger Weg, denn es werden längstens Vierjahresverträge vergeben (Auch hier ein recht deutlicher Unterschied zum Richterberuf) und auch Wahlkämpfe muss man lieben… Und mit Blick auf meine verschiedenen beruflichen Vorerfahrungen kann ich sagen, dass sich das Erleben Wahlkampf gedanklich nicht antizipieren lässt.

Ich bin auch froh, wenn wir künftig nicht mehr ständig über die Lohnänderungen der Bundestagsabgeordneten abstimmen müssen und die Lohnänderung einfach automatisch mit dem Bruttolohn aller abhängig Beschäftigten verändert wird.

Bei Wikipedia finde ich: „Seit dem Diäten-Urteil von 1975 des Bundesverfassungsgerichts bestimmen die Bundestags- und Landtagsabgeordneten die Höhe ihrer Bezüge selbst. Nach diesem Urteil sind die Abgeordneten verpflichtet, „vor den Augen der Öffentlichkeit“ die Höhe ihres Einkommens zu bestimmen, eine automatische Anhebung der Diäten, etwa gekoppelt an die Einkommensentwicklung, ist demnach nicht erlaubt. Bei Einführung der Bundestagsdiäten entsprachen die Bezüge den Einkünften eines Richters an einem obersten Bundesgericht“. Deshalb müssen wir leider auch künftig wenigstens in jeder neuen Legislaturperiode über dieses Verfahren neu beschließen.

Abgeordnetenentschädigung, Einkommen, Diäten, Lohn… Ich schreibe gern ‚Lohn‘ weil ich eine unerwartet große Anzahl Mails in deftiger Sprache erhalte, in denen sich Bürger darüber empören, dass wir neben unserem Lohn nun auch noch unsere Diäten anheben würden. Es scheint oft nicht bekannt zu sein, dass unser Lohn bzw. unser Einkommen einfach nur einen anderen Namen hat, nämlich ‚Diäten‘.

Einige kritisieren auch, dass ‚Diät‘ doch eher an das Bemühen anknüpfe, sich gesund und in Richtung Gewichtsreduzierung zu ernähren - das stehe ganz im Gegensatz zu den Beobachtungen im Parlament. Ein Missverständnis: Im Kontext von gesunder Ernährung geht das Wort auf ein griechisches Wort zurück: ‚diaita‘ und bedeutet ‚Lebensweise‘. Ganz anders - wenn auch gleich geschrieben - geht die Bezeichnung Diät als Lohn für Abgeordnete auf ein lateinisches Wort zurück: ‚dieta‘ und bedeutet ‚Taglohn‘.

Hoffentlich konnte ich Ihre Mail angemessen reflektieren...

Viele Grüße, Ihr Lothar Binding