Frage an Lorenz Caffier von Bernd R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Caffier,
gemäß neuem Rundfunkstaatsvertrag sind Gartenlauben nach § 3 Bundeskleingartengesetz mit bis zu 24m² überbauter Fläche von der Zahlung der Rundfunkgebühr freigestellt. Solche finden Sie überwiegend in den alten Bundesländern. Alle Lauben nach § 20a Bundeskleingartengesetz, also alle in der DDR ordnungsgemäß errichteten Gartenlauben mit damals zulässigen 25m² überbauter Fläche werden ausdrücklich von dieser Befreiung ausgenommen und deren Besitzer sollen künftig zahlen. Warum haben Sie dieser offensichtlichen Diskriminierung der ostdeutschen Kleingärtner bei der Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrages im Landtag zugestimmt und damit nicht die Interessen Ihrer Wähler in Mecklenburg-Vorpommern vertreten? Das sind jährlich über 200,00 Euro zusätzlich für Kleingärtner mit überwiegend kleinen Renten oder niedrigem Einkommen auch in meinem Kleingartenverein in Schwerin.