Frage von Thomas W. • 02.04.2010
Antwort von Liesel Koschorreck SPD • 13.04.2010
(...) Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger können erwarten, dass das in kommunalen Archiven befindliche Archivgut, sei es amtlicher oder nicht-amtlicher Provenienz, als Kulturgut, in gleichen Maße vor Verfall, Vernichtung und Veräußerung geschützt wird. (...)