Frage an Leonard von Löhneysen von Jürgen M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Freiherr von Löhneysen,
ich bin anerkannter Sowjetzonenflüchtling, 1948 geboren und 1984 nach Berlin-West gekommen. Wie geht Ihre Partei damit um, dass mir (wie allen anderen Betroffenen auch) in rechtsbeugender Weise meine im Beitrittsgebiet erlangten Rentenanwartschaften nicht mehr nach dem Fremdrentengesetz berechnet werden?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mehlhorn
Sehr geehrter Herr Mehlhorn,
pro Deutschland bekennt sich zu den rentenrechtlichen Vereinbarungen des Einigungsvertrages von 1990. Danach wird der in der DDR erworbene Rentenanspruch grundsätzlich anerkannt und ausbezahlt.
Bis zum Zeitpunkt des Verlassens der DDR gilt dies auch für Flüchtlinge und Übersiedler, da diese sonst gegenüber anderen DDR-Bürgern, die bis zur Wende in der DDR verblieben sind, schlechter gestellt wären. Dies kann nicht hingenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Leonard von Löhneysen