Lennart Geibert
CDU
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Frage von Michael K. •

Wie ist Ihre Meinung? Hätte sich Ihr Vater vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Thüringen am 27.09.2024 VerfGH 36/24 gegen den Alterspräsidenten der AfD für befangen erklären sollen?

Sie sind der Sohn des Mitgliedes des Thüringer Landesverfassungsgerichtshofes, Jörg Geibert, der seinerseits ebenfalls CDU-Mitglied ist. Ferner sind Sie Mitglied der CDU-Fraktion des Thüringer Landtages. Die CDU-Fraktion des Thüringer Landtages war Antragstellerin in dem Verfahren gegen den Alterspräsident des 8. Thüringer Landtages, Abg. Jürgen Treutler, AfD. Dieses Verfahren mit dem Aktenzeichen VerfGH 36/24 wurde unter Mitwirkung Ihres Vaters mit Beschluss vom 27.09.2024 zum Nachteil des Antragsgegners Jürgen Treutler, AfD, entschieden.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 Nr 1, § 14 Abs 1, 2 3 und 4 Thür VerfGHG und auf die ständige Rechtsprechung, das Befangenheit i.S.d. gesetzlichen Bestimmungen bereits vorliegt, wenn die
BESORGNIS der Befangenheit besteht. Es genügt der "böse Schein".

Sie selbst sind ebenfalls Jurist, wenn auch noch in der Referendarausbildung. Deshalb
meine obige Frage an Sie.

Mit freundlichen Grüßen
Michael K.
Vors. Richter am Landgericht a.D.

Antwort ausstehend von Lennart Geibert
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