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Lars Kuppi
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Frage von Tobias S. •

Frage an Lars Kuppi von Tobias S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Kuppi,

wie man der Lokalpresse entnehmen kann, bemühen Sie sich als Polizist besonders um das Thema Sicherheit.

Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu Beamten im Polizeidienst, die ihrerseits die eigenen Kollegen an Leib und Leben bedrohen und niederschlagen? Sind diese Beamten nach einem Gerichtsurteil noch geeignet, die Interessen der Bürger, zum Beispiel als Stadtrat oder Landtagsabgeordneter zu vertreten?

Folgende Zeitungsartikel gebe ich hierzu zum Nachdenken anbei:

„Das wird das Schwein nicht überleben…. Ich werde hier sowieso nichts mehr bezahlen. Da können sie mir gleich die Hafttage geben und mir sagen, wo ich mich melden soll.“ aus Döbelner Allgemeine Zeitung 16.06.2018
https://www.lvz.de/Region/Doebeln/Schwein-bleibt-Schwein-Polizist-beleidigt-Kollegen-im-Revier-Doebeln-Geldstrafe

„Ich will das nicht bezahlen. Ich will in Haft.“ Morgenpost24 18.11.2018
https://www.tag24.de/nachrichten/doebeln-chemnitz-streit-polizei-beleidigung-gericht-gefaengnis-870171

„…kündigte der Polizist an, die Geldstrafe nicht zu bezahlen, sondern ins Gefängnis zu gehen und die 25 Tage abzusitzen. Das wiederholte er nun in Chemnitz“ aus Döbelner Allgemeine Zeitung 20.11.2018
https://www.lvz.de/Region/Doebeln/Doebelner-Polizisten-Streit-endet-im-Landgericht

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Spatzner

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Sehr geehrter Herr S.,

selbstverständlich unterliegen auch Polizeibeamte der allgemeinen
Rechtsprechung. Sollte einem Beamten eine Straftat oder ein anderer
Rechtsverstoß nachgewiesen werden, existieren im Beamtengesetz
umfassende Sanktionsmöglichkeiten. Das kann sich bis zur Aufhebung des
Beamtenverhältnisses erstrecken. Solange sich keine so gelagerten
Sachverhalte ergeben, sind Polizeibeamte Bürger wie jeder andere und
daher selbstverständlich deren Interessenvertreter in Stadträten oder
Landtagen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Kuppi

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