Frage von Wolfgang F. • 19.04.2012
Frage an Lars Jehne von Wolfgang F. bezüglich Familie
Wie stehen Sie zu der Forderung von Sozialverbänden (u. A. KAB) zum Ladenöffnungsgesetz.
Insbesondere zu nachfolgenden Punkten:
• Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag von längstens 6:00 bis 20:00 Uhr.
Grundsätzlich keine Nachtarbeit im Verkauf!
• Ladenschluss am Samstag spätestens um 18:00 Uhr.
• Zusätzliche Öffnungszeiten am Sonntag nur anlassbezogen und nur an maximal 4
Sonntagen pro Jahr pro Gemeinde bzw. Stadt. Sonntage nach Totensonntag bis zum Ende
des Kalenderjahres dürfen nicht freigegeben werden.
Antwort ausstehend von Lars Jehne FDP