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Frage von Josef W. •

Sind Sie bereit, im Falle Ihrer Wahl die Rechte von Arbeitnehmern, insbesondere auch schwerbehinderten Arbeitnehmern, (z.B. bei Kündigungen) massiv zu verbessern?

Der örtliche und mein persönlicher Hintergrund zu dieser Frage sollte Ihnen bekannt sein.3 Jahre
für ein erstinstanzliches Urteil (Kündigung unwirksam), dass der Arbeitgeber dann einfach ignoriert, ist die Kurzform dafür.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W., Ihre persönlichen Hintergründe sind mir nicht bekannt. 

Für die Kündigung ist die Zustimmung des Integrationsamt notwendig, was schon einen gewissen Schutz bietet. gegen eine nicht berechtigte Kündigung kann ja Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Aus meiner Sichtreicht der heutige Schutz aus.

Viele Grüße Kurt Victor