
(...) Zu Ihrer Anfrage teile ich mit, dass der Geschäftsführer des CDU-Kreisverbandes Neckar-Odenwald bei diesem Kreisverband angestellt ist und für seine Tätigkeit als Geschäftsführer auch von diesem Kreisverband bezahlt wird. Da der Geschäftsführer neben seiner Tätigkeit für den CDU-Kreisverband auch für mich als Wahlkreismitarbeiter arbeitet, ist er zusätzlich bei mir für geringes Entgelt angestellt. (...) Dieses Beschäftigungsverhältnis stellt keine unerlaubte Parteienfinanzierung dar. (...)