Frage an Kurt Hoppe von Karl F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Hoppe,
wie ist Ihre Meinung dazu, daß alle in die Renten u. Gesundheitskasse einbezahlen müßten und es dafür keine Beitragsbemessungsgrenzen geben dürfte. Desweiteren sollte die unterste Grenze für die Rente bei 1.200€ liegen und die höchstgrenze bei monatlich 6.000€. Wem dies nicht genügt der sollte sich zusätzlich versichern. Ich weis, daß die Rentenpäpste wie Raffelhüschen u. Rürup noch nie eine müde Mark in die Kasse einbezahlt haben, aber diese Herren befinden über unsere Systeme.
Desweiteren frage ich Sie wie zu dazu stehen, daß nach meiner Auffassung alle Subventionen sofort zustreichen sind, und somit Geld in Höhe von 240 Milliarden für den deutschen Arbeitsmarkt unmittelbar zu Verfügung stünden. Als persönliche Anmerkung erlauben Sie mir, das ich weis das ,das Volk viel weiter ist wie unsere Politiker, und für weitreichende Veränderungen braucht es Mut, oder auf deutsch gesagt einen Arsch in der Hose.
Mfg.
Sehr geehrter Herr Fleischmann,
das von Bismark eingeführte Renten - und Sozialsystem funktioniert wegen zu weniger Beitragzahler nicht mehr. Würden von den derzeitigen etwa 6 Mill. Arbeitlosen 60% in eine beitragspflichtige Beschäftigung gebracht, trügen sich diese Systeme selbst. Priorität muß also Arbeitsbeschaffung haben. Leider hat man - neben anderen Maßnahmen -durch das europäische Entsendegesetz die Weichen auf mehr Arbeitlosigkeit gestellt, so daß die Beitragzahler eher abnehmen denn zunehmen.
Nun zu Ihren Fragen.
Der Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze stimme ich voll zu, gleichzeitig müßten aber die privaten Krankenkassen aufgelöst und in die allgemeinen Krankenkassen der Solidargemeinschaft überführt werden. Ansonsten würden noch mehr Gutverdiener wie schon bisher in diese Kassen abwandern.
Einer Grundrente von 1200.- Euro halte ich erstens nicht bezahlbar und zweitens ungerecht. Die Rente sollte sich am Berufsleben - Arbeitsjahre; Verdienst; sonstige Biographie des Einzelenen - orientieren. Eine Minderrente die unter dem Sozialhilfeniveau liegt, sollte steuerfinanziert über dieses Niveau angehoben werden, aber unter der Durchschnittsrente bleiben.Die Biographie des Betroffenen muß Berücksichtigung finden. Übrigens würde eine Rente von 1200,- Euro etwa 150 -200 Euro über der Rente eines Arbeitnehmers der neuen Bundesländer liegen, der 45 Arbeitsjahre vorzuweisen hat.
Die Höchstrente aus der Rentenkasse würde ich mit 5000.- Euro als Obergrenze einführen wollen.
Das Einzahlen aller in die Renten und Sozialkassen würde zunächst eine Änderung des Beamtengesetzes vorausschicken, da Beamte eine steuerfinanzierte Pension erhalten, die die Rentenkassen nicht belastet. Ein Beamter der dann Beitragszahler würde, wäre dann auch Rentenbezieher, entsprechend seiner Einzahlungen in die Kassen würde auch seine Rente entsprechend hoch sein. Hier müßte erst einmal durchgerechnet werden ob, und wie hoch der Nutzen für die Solidargemeinschaft wäre. Da die Beamten aber am Trog (Regierung) sitzen, werden sie bei ihren üppigen Altersversorgungen einer Beamtengesetzänderung nie zustimmen. Was wir brauchen sind Abgeordnete und Regierende, denen Volkswohl vor Eigenwohl geht.
Eine strikte Steichung aller Subventionen halte ich für fatal, da sie zwar die Steuerkassen entlasten würde, aber kaum einen Arbeitsplatz in der Industrie oder Handwerk bringen würde. Finanzielle Betriebshilfen wären letzendlich wieder Subventionen, allerdings an die Arbeitgeber. Auch wenn die Subventionen zu Investitionen eingesetzt würden, brächte das nicht einen Arbeitsplatz für einen deutschen Arbeitnehmer - siehe oben erwähntes europäisches Entsendegesetz. Stattdessen sollten Subventitionen gezielt bei der Weiterbildung und begrentzt für ABM eingesetzt werden. Subventionen zur Erhaltung deutscher Betriebe gegen ausländische Konkurenz (feindliche Übernahmen) und die Erahltung von Arbeitplätzen halte ich befristet für erforderlich. Der Streichung aller Subventionen müßte einer von nationalen Interessen getragene Politik voraus gehen.
Kurt Hoppe