Frage an Kurt Beck von Jürgen Z. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Beck,
in den letzten Wochen sind Sie wiederholt mit Kritik am Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft der Länder im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes in den Medien gewesen.
Zum Hintergrund mehrere Fragen:
Hat RLP eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit nicht mit gefordert?
Warum ist es kein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz, den Beamten eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit per Verordnung aufzuoktruieren, Angestellten und Arbeitern aber nicht? Vor Allem, wenn von den Beschäftigten am gleichen Ort gleiche Arbeit geleistet wird?
Fielen Ihre Aussagen als Ministerpräsident von RLP, als Vorsitzender der SPD von RLP, als stellvertretender Vorsitzender der Bundes-SPD oder als langjähriges Gewerkschaftsmitglied?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Zapf
Sehr geehrter Herr Zapf,
in vielen Politikbereichen des Landes waren in den vergangenen Jahren zum Teil massive Einschnitte erforderlich. Auch die Beschäftigten des Landes mussten eine Reihe schmerzlicher kostendämpfender Maßnahmen hinnehmen. Alle diese Einsparbemühungen waren ausgewogen und haben keine gesellschaftliche Gruppe überdurchschnittlich belastet. Die SPD hat sich nicht nur in Rheinland-Pfalz sondern auch auf Bundesebene immer für eine sozial gerechte Verteilung unvermeidbarer finanzieller Belastungen eingesetzt. In Rheinland-Pfalz haben wir lange vor anderen erkannt, dass vor dem Hintergrund der Entwicklung der öffentlichen Haushalte besonders auch im Bereich der Personalkosten Vorsorge zu treffen ist. Im Zuge der Haushaltsklausur im November 2002 verabschiedete die Landesregierung ein entsprechendes Maßnahmepaket, das aktuelle meist noch einschneidendere Maßnahmen wie sie in vielen anderen Ländern derzeit umgesetzt werden, entbehrlich macht.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck