Frage an Kurt Beck von Klaus K. bezüglich Recht
es würde mich interessieren, wann mit einer Novellierung und Anpassung des Gesetzes über den Brand- und Katastrophenschutzes zu rechnen ist. Im besonderen, wann die verantwortlichen in den Kommunen, dazu angehalten werden, geeignetes Schuhwerk für Feuerwehrmitglieder zu beschaffen und es hierbei nicht, wie es leider vielfach noch üblich und unverantwortlich ist, zur Beschaffung von Gummistiefeln kommt.
Sehr geehrter Herr Köhnen,
der Landtag Rheinland-Pfalz hat das Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes am 16. März 2005 verabschiedet. Es ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Lassen Sie mich kurz einige positive Veränderungen erwähnen, die sich mit der Änderung ergeben haben: Beispielsweise die verstärkte Förderung des Ehrenamts im Feuerwehrbereich, die flächendeckende Einführung Integrierter Leitstellen und die Anpassung der Katastrophenschutzstrukturen an neue Herausforderungen. Ihren zweiten Hinweis habe ich zur Kenntnis genommen und werde ihn in meinen zukünftigen Gesprächen mit den verantwortlichen Stellen berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck