Frage an Kurt Beck von Karsten M. bezüglich Bildung und Erziehung
Seit dem Schuljahr 2002/03 existiert in Rheinland-Pfalz das Projekt „Erweiterte Selbstständigkeit“ (PES - http://83.243.51.104/xpes/index.php?id=projekt) zur Kompensation von Unterrichtsausfall an verschiedenen Schulformen. Die Schulleitung wird hierdurch ermächtigt, selbstständig Personal anzuwerben um kurzfristig durch Krankheit oder Fortbildung ausgefallenen Unterricht pädagogisch sinnvoll auszugleichen.
In der Vergangenheit wurde dieser Unterricht durch Übungsleiter in Vereinen, Berufsmusiker, Erzieher, Diplom-Pädagogen u.a. sowie Lehramtsstudenten durchgeführt. Insbesondere für die Lehramtsstudenten war dies eine wertvolle Praxiserfahrung. Kurzfristig konnte man zwischen den Vorlesungen einzelne Stunden halten und sich hiermit teilweise sein Studium finanzieren. Der ständige Wechsel der Gruppen ermöglichte es, die begangenen Anfängerfehler in Unterrichtsgestaltung und disziplinarischer Führung reflektieren und sich ohne diese „Altlasten“ in den Köpfen der Schüler bei der neuen Gruppe weiter zu entwickeln.
Seit einiger Zeit ist dieses nicht mehr so: Man darf maximal drei Verträge abschließen und ist danach für 6 Monate im PES-Programm gesperrt. Zieht sich die Abwesenheit einer Lehrkraft länger als geplant hin – ein häufigen Phänomen - , gibt es keine Möglichkeit den Vertrag zu verlängern. Die Schulleitungen müssen daher rein spekulativ eine Vertragslaufzeit festlegen. Die Vertretungskräfte möchten ihre Vertragsanzahl nicht „verheizen“ und nehmen daher nur noch Verträge an, die mindestens auf 15-20 Stunden dotiert sind. Dieser Vertretungsbedarf tritt jedoch bezogen auf die Gesamtstundenzahl der Unterrichtsausfälle relativ selten auf. Somit ist eine wesentliche Verschlechterung der Vertretungssituation eingetreten.
Welche Verbesserungsmöglichkeiten für das Programm sehen sie in Bezug auf die PISA-Untersuchungen und die Klagen der Ausbildungsbetriebe über fehlende Bildung der Bewerber ?
Sehr geehrter Herr Müller,
ich habe Ihre Anfrage erhalten. Nach Auskunft meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt sich die Situation folgendermaßen dar. Nach der dritten Verlängerung muss aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Pause sein, damit kein so genannter "Kettenvertrag" entsteht. Aber die Schulen haben auch andere Möglichkeiten. So können sich Schulen selbst (über einen Zeitraum bis zu einem Jahr) eine Lehrerfeuerwehr einstellen. Dies erfolgt entweder mit einer festen oder mit einer variablen wöchentlichen Stundenzahl. Letzteres bedeutet, dass die Vertretungskräfte nur dann kommen, wenn tatsächlich Bedarf ist. Alle Verträge können mit niedriger oder hoher Stundenzahl abgeschlossen werden. Vertragsverlängerungen sind im Rahmen des Teilzeitbefristungsgesetzes bis zu 2 Jahren möglich, bei Verträgen "mit sachlichem Grund" bis zur Rückkehr der vertretenen Person. Es gibt demnach auch andere Möglichkeiten, zwischen den Vorlesungen Stunden zu halten. Bitte haben Sie keine Scheu, mir Ihre konkrete Situation in einem Brief näher aufzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck