Frage an Kurt Beck von Kuno S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beck,
wenn ich die Antwortschreiben von kandidaten des Wahlkreises 44 und 45 lese, muss ich Sie fragen:
Haben Sie sich jemals mit den Auswirkungen des Flugplatzausbaues befasst?
Wissen Sie, dass man Flugrouten plant, bekannt gibt und dann doch andere Routen fliegt?
Welche Rechte hat denn der Bürger gegen den Ausbau zu klagen?
Fragen Sie nach bei den Bürgern die Widerspruch vor Gericht eingelegt haben oder bzw. noch klagen, welche Rechte für sie gelten!
Hier einige Ausschnitte aus dem Widerspruchsbescheid:
..die verbleibende Fluglärmbelastung ist für die Betroffenen zumutbar und wegen der zwingenden militärischen Notwendigkeiten hinzunehmen.
oder
.. das für Schulen und Kindergärten nur Innenpegel gelten; wenn sich Kinder im Freien aufhielten, sei ihr selbst erzeugter Lärm wesentlich höher (Anmerkung: Also Kinder sind lauter als Flugzeuge!!!!?????)
Ist dass das Recht des deutschen Bürgers?
Mit freundlichen Grüssen
Kuno Schmitt
67697 Otterberg
Sehr geehrter Herr Schmitt,
ich kann Ihre Situation nachvollziehen aber bitte haben Sie Verständnis, dass ich die Formulierung des Gerichts nicht kommentiere. Sie dürfen mir aber glauben, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sich mit den Folgen des Flugplatzausbaus der Airbase und der Minimierung des Fluglärms ernsthaft beschäftigen. Sicher werden Sie verstehen, dass ich an dieser Stelle auch auf die vorhandenen Vorteile für die Region hinweise. So werden durch den Ausbau der Airbase viele tausend Arbeitsplätze in der Region gesichert. Es würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Anregungen und Wünsche in einem Brief ausführlicher darlegen könnten. So kann ich mir ein genaues Bild machen und Ihnen dann detaillierter antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck