Frage an Kurt Beck von Bernd W.
Sehr geehrter Herr Beck,
Was halten Sie von der Geheimniskrämerei mit diesem AKW-Sicherheitsgutachten, sollte dieses nicht sofort veröffentlicht werden?
Sehr geehrter Herr Wille,
vielen Dank für Ihre Frage!
Rheinland-Pfalz verfügt über kein in Betrieb befindliches Atomkraftwerk. Die Information der Öffentlichkeit im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren ist in der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) geregelt. Danach ist u.a. der Sicherheitsbericht im Rahmen des Verfahrens öffentlich auszulegen, § 6 Abs. 1 AtVfV. Außerdem gewährt die AtVfV ein Akteneinsichtsrecht, § 6 Abs. 4 AtVfV. Im Übrigen richtet sich der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger nach den Umweltinformationsgesetzen des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Kraftwerk seinen Standort hat. Meine Position in der Frage der weiteren Nutzung der Atomenergie ist klar und eindeutig: Mit meiner Partei fordere ich die schnellstmögliche dauerhafte Abschaltung der Atomkraftwerke in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck