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Frage von Bernhard T. •

Frage an Kurt Beck von Bernhard T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Beck,

meine Frau wird im Alten- und Pflegeheim versorgt.

In Einzelzimmern wird geraucht. Das Nichtraucherschutzgesetz von RLP erlaube es, weil die Zimmer „privat“ seien, hat man mir gesagt http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/NRauchSchG_RP.htm#NRauchSchG_RP_P6 . Es darf in Altenheimen nicht geraucht werden und es darf doch geraucht werden. Als einfacher Bürger verstehe ich dieses Gesetz nicht, denn wenn die Türen geöffnet werden wabert der Zigarettenrauch in die Gänge und das Zimmer meiner Frau. Das ist eine Zumutung für die nichtrauchenden Heimbewohner und ihre Angehörigen.

Im Sommer, an heißen Tagen, sitzt das Pflegepersonal auf dem Balkon und raucht, dabei ist die Tür weit offen und der Qualm zieht ins Haus (Essraum)!

Vor der Eingangstür des Heims wird jeden Tag geraucht. Genauso ist es bei Feierlichkeiten vor dem Haus. An jedem Tisch, mit wenigen Ausnahmen, sitzen mindestens zwei Raucher. Die Einnebelung ist enorm. Wo bleibt da der Nichtraucherschutz? Die Heimleitung wurde mehrmals darauf angesprochen. Darum bitte ich, das Rauchen im Freien zu verbieten.

Wegen Brandschutz dürfen zu Weihnachten keine Kerzen angezündet werden, aber in den Zimmern darf geraucht werden!?

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Teuber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Teuber,

vielen Dank für Ihre Frage!

Niemand kann und will einem älteren Menschen, der sein Leben lang geraucht hat und nun in ein Seniorenheim zieht, das Rauchen verbieten. Deshalb erlaubt das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz in privaten Räumen in Seniorenheimen das Rauchen. Aber natürlich darf niemand davon beeinträchtigt werden.

Politik kann aber nicht immer alles regeln, deshalb muss die Heimleitung gewährleisten, dass niemand durch rauchende Bewohner oder das Personal belästigt wird. Das Rauchen im Freien können und wollen wir jedoch nicht verbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck