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Frage von Dieter H. •

Frage an Kurt Beck von Dieter H. bezüglich Recht

Betreff: Governance Kodex

Guten Tag Herr Beck,

die in den letzten Tagen und Wochen öffentlich ausgetragenen Wahlk(r)ampfhandlungen im Bezug auf Verhalten einzelner Minister vor Berufung in ein Amt - Erlangung eines Doktortitels - oder während der Amtsführung – Zusammenarbeit mit einem fragwürdigen Finanzjongleur, ohne Ausschreibung Auftragsvergabe im Familienverbund, Verfassungsbeugung im Zusammenhang mit einer Berufung – zeigen Verhaltensmuster im parlamentarischen Bereich auf, die einer dringenden Änderung bedürfen.
Was mit dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes (Public Kodex) für Firmen eingerichtet wurde, sollte auch für öffentliche Einrichtungen neu aufgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Einrichtung einer Wertekommission vorzusehen, die weitestgehend unabhängig von parlamentarischen Mechanismen und parteitaktischem Gruppenverhalten auffällig gewordene Vorgänge prüfen und rügen kann.
Fehlverhalten einzelner Personen oder Gruppen kann durch einen entsprechenden Kodex nicht sicher unterbunden werden, ich bin aber der Meinung dass die Art und Weise der Nachbehandlung verbesserungswürdig ist. Sehen Sie dies ebenso?

Mit freundlichem Gruss

Dieter Hoffmann

Portrait von Kurt Beck
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Frage!

Ich bin davon überzeugt, das das parlamentarische System in unserem Land über ausreichende Mechanismen verfügt, um die Arbeit von Legislative und Exekutive zu beaufsichtigen, zu kontrollieren und, wo erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Missstände zu beseitigen. Regierungen und Oppositionsparteien können innerparlamentarisch oder auch auf dem Rechtsweg den ausreichender Instrumente bedienen, um einen Sachverhalt oder eine Position einer Kontrolle oder eben auch Sanktionen zu unterziehen. Eine zusätzliche Instanz in das hochkomplexe Geflecht des Parlamentarismus einzuziehen sehe ich nicht als zweckmäßig an. Das Parlament ist die gewählte Vertretung des Volkes und es muss im Kern auch im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung frei in seinen Entscheidungen bleiben. Die Regierung ist dem Parlament gegenüber verantwortlich und das Parlament ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verantwortlich, die am Ende einer jeden Wahlperiode durch Stimmabgabe bei Wahlen darüber entscheiden, wem sie angesichts von Bilanz und Perspektiven der jeweiligen Akteure und Parteien den Regierungsauftrag erteilen. Für eine zusätzliche Wertekommission mit einer Art Schiedsrichterfunktion sehe ich keine sinnvolle Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck