Frage an Kurt Beck von Dieter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
HARTZ IV Auskommen vs. "Ein Platz an der Sonne"
Guten Tag Herr Ministerpräsident,
das gemeinsames Bemühen der drei Ministerpräsidenten die Hartz IV Regelsätze um etwas mehr als 5 € anzuheben ist m.E. honorig und die Anhebung in der Höhe angemessen, ich hoffe dass die Beschlussfassung in den zuständigen Gremien schnellstmöglich durchgeführt werden kann.
Parallel zu diesen noch durchzuführenden Maßnahmen lese ich, dass für eine Moderation im Rahmen der ARD-Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne" im Jahr 450.000 Euro verdient werden kann. Ich bitte um Bestätigung, dass nach Ihrer Kenntnis hierfür keine Rundfunk- oder Fernsehgebühren, wie von der GEZ eingefordert, eingesetzt werden.
Soziales Verhalten auf der einen wägt unsoziales auf der anderen Seite nicht auf, oder gibt es hier Sachverhalte die sich mir bisher nicht erschlossen haben?
Mit freundlichem Gruß
Dieter Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihre Frage!
Dank unserer Beharrlichkeit ist jetzt ein Ergebnis erzielt worden, das deutliche Verbesserungen für Familien mit Kindern, Geringverdiener und für die Kommunen bedeutet:
- Bundesweit werden 1,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Mindestlöhnen profitieren. Die Mindestlöhne sollen künftig in der Leiharbeitsbranche, bei den Sicherheitsdienstleistungen und bei der Aus- und Weiterbildungsbranche eingeführt werden.
- Ab dem 1. Mai 2011 soll in der Leiharbeitsbranche künftig eine Lohnuntergrenze für Verleihzeiten und für verleihfreie Zeiten im Gesetz festgelegt werden.
- Aber bei der Leiharbeit gab es an verschiedenen Stellen durch die Blockadehaltung von CDU/CSU und FDP keine Einigung. Gerade bei der vollständigen Gleichbehandlung zwischen Stamm- und Leiharbeitnehmern konnte keine Einigung erzielt werden. Es ist ein Skandal, dass die FDP die gleiche Bezahlung für Stammbelegschaft und Leiharbeiter erst nach 9 Monaten umsetzen wollte. 80 % aller Verleihungen würden so nie die gleiche Bezahlung erreichen, sie enden nämlich bereits spätestens nach drei Monaten. Hier wird die SPD gemeinsam mit den Gewerkschaften weiterhin alles dafür tun, dieses Ziel umzusetzen.
- Wir haben erreicht, dass das Bildungspaket massiv ausgeweitet wurde und ein zusätzlicher Ausbau der Schulsozialarbeit kann mit großen Schritten vorangehen. Darüber hinaus konnten wir erreichen, dass es künftig bundesweit zusätzlich 3.000 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen geben wird.
- Wir haben durchgesetzt, dass bundesweit zusätzlich 500.000 Kinder von Geringverdienern einen Anspruch auf die Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten werden: Und gegen den Widerstand von Union und FDP haben wir durchsetzen können, dass auch die fast 200.000 Kinder von Wohngeldempfängerinnen und -empfängern einen Anspruch auf Leistungen für Kita- und Schulausflüge, Lernförderung und das Teilhabebudget für Sport, Musik und Kultur erhalten.
- Wir haben ein bürokratisches Monster verhindert. Der Bund wollte dass 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Job-Center für die Umsetzung des Bildungspakets verwalten. Jetzt sind die Kommunen für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständig. Das ist der einzig richtige Weg, denn nun sind die Stellen damit befasst, die aufgrund ihrer Funktion als Jugendhilfe- und Schulträger am besten wissen, worauf es vor Ort ankommt.
- Wir haben für eine verlässliche Finanzierung gesorgt: Die Kommunen erhalten nicht nur die tatsächlichen Kosten für das Bildungspaket vom Bund erstattet. Sie werden auch langfristig vor den steigenden Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung geschützt.
- Rheinland-Pfalz schneidet besonders günstig ab. In den Verhandlungen wurde sichergestellt, dass die rheinland-pfälzische Sonderquote, durch die wir eine um 10 Prozentpunkte erhöhte Beteiligung des Bundes erhalten, bestehen bleibt.
- Hinzu kommt, dass der Bund bis zum Jahr 2014 in drei Schritten die kompletten Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernehmen wird. Für die Kommunen bedeutet das mit Blick auf die wahrscheinliche Zunahme der Leistungsberechtigten eine erhebliche finanzielle Entlastung.
- In den Verhandlungen haben wir darüber hinaus erreicht, dass die Regelbedarfe nicht nur rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro angehoben werden, sondern dass es außerdem auch zum 1. Januar 2012 eine Sonderanpassung um 3 Euro gibt.
Gleichwohl: Es bleiben Fragen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsmethoden. Die Bundesregierung hat an dieser Stelle auf ihrer Rechtsauffassung beharrt. Sie trägt die volle Verantwortung und das Risiko bei einer erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung.
*_Fazit_*_:_ Ohne die Korrekturen, die wir im Vermittlungsverfahren durchgesetzt haben, hätte es ein Gesetz mit geringerem Leistungsumfang gegeben. Kinder und Jugendliche hätten das Nachsehen gehabt. Auch die solide Finanzierung und die Entlastung der Kommunen wären auf der Strecke geblieben. Es war für die Länder keine leichte Aufgabe, mit der Bundesregierung zu einer konstruktiven Lösung zu kommen, aber wir haben es geschafft und es war die Mühe wert. Die Einigung im Vermittlungsausschuss und die Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat sind wichtige Zeichen dafür, dass die Politik in Deutschland dann zu ordentlichen Ergebnissen kommt, wenn sie sachlich und lösungsorientiert an Probleme herangeht.
Bezüglich Ihrer Frage bestätige Ihre Vermutung: Die Zahlung des Honorars erfolgt nicht aus öffentlichen Rundfunkgebühren, sondern aus den Einnahmen der Lotterie, die von einer Gesellschaft betrieben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck