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Frage von Erich T. •

Frage an Kurt Beck von Erich T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,

als Länderchef bestimmen Sie die Medien-Rundfunk-und Fernsehpolitik über die Gebühren wesentlich mit.
Könnten Sie sich eine Deckelung der Ausgaben für Gäste bei Talkshows* oder z.B. Wetten dass ...** vorstellen, um weitere Gebührenerhöhungen in den nächsten 10 Jahren zu vermeiden?

* auf € 5.000,- + Übernachtung und Anreisekosten
** auf € 10.000,- + Anreisekosten und 2 Übernachtungen
nach Insidern könnten damit allein bei ARD und ZDF Beträge im 5-stelligen Millionenbereich eingespart werden.

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Sehr geehrter Herr Trippe,

vielen Dank für Ihre Frage!

Die Entscheidung darüber, was in den Sendern wofür ausgegeben wird, liegt bei der Geschäftsführung der Sender. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten gibt den öffentlich-rechtlichen Anstalten ein Gesamtbudget vor. Dies hat in der Gebührenperiode 2009-13 dazu geführt, dass ARD/ZDF/Deutschlandradio erhebliche Einsparungen hinnehmen mussten. Wo sie diese erbringen, müssen allerdings die Anstalten selbst entscheiden. Dabei spielen konkrete Vorschläge, wie sie von Ihnen vorgetragen wurden, auch eine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck

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Sehr geehrter Herr Trippe,

vielen Dank für Ihre Frage!

Für die Umsetzung Ihrer Anregung sehe ich allerdings keine Chance.
Zum einen haben die Ausgaben der Anstalten für Honorare und Reisekosten von Talkshow-Gästen zweifellos nicht den von Ihnen genannten Umfang. Zum anderen steht das grundsätzliche Prinzip der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einer Regelung, wie Sie sie anregen, entgegen.
Wie sie wissen, ist hat die Politik keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Rundfunkgebühr bzw. der künftigen Haushaltsabgabe. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Deren Mitglieder werden zwar von den 16 Ländern ernannt, die Kommission arbeitet aber unabhängig und unterliegt keinen Weisungen. Die KEF prüft also in eigener Verantwortung die Ausgaben der Anstalten (in der Regel prüft sie sehr kritisch), ehe sie alle vier Jahre eine Empfehlung ausspricht, ob und in welchem Umfang die Höhe der Gebühr anzupassen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt 2007 entschieden, dass eine unmittelbare Einflussnahme der Politik auf die Festsetzung der Rundfunkgebühr nicht statthaft ist. Gesetzliche Eingriffe in die Haushaltsführung der Anstalten - beispielsweise die von Ihnen vorgeschlagene Einführung einer Obergrenze von Talkshow-Honoraren - hätten vor diesem Hintergrund erst recht keinen Bestand. Sie sind aus meiner Sicht aber auch nicht wünschenswert, da sie ein schwerer Eingriff in die Rundfunkfreiheit und ein Verstoß gegen das Prinzip der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wären.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck