Frage an Kurt Beck von Harald D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter,sich im Wohlwollen der Wähler wähnender,gewählt werden wollender Ministerpräsident,Herr Beck,
Sie wollen über 65 J weiterarbeiten,weil Ihnen die Arbeit Spaß macht, Sie sich gesund und fit fühlen.Ihr Parteigenosse Mertes von der ADD/Trier genießt dasselbe Privileg.
Andere und ich wollen das auch,dürfen nicht,weil das Landesbeamtengesetz 65 J als Altersgrenze festgelegt hat.
Wie erklären Sie das den Wählern?
Wie steht die SPD zur flexiblen Altersgrenze im Hinblick auf den demografischen Wandel?
MfG
Harald Dupont/passionierter,zwangspensionierter Lehrer,da 65 J
Sehr geehrter Herr Dupont,
vielen Dank für Ihre Frage!
Rheinland-Pfalz bietet seinen Beamtinnen und Beamten grundsätzllich zwei Möglichkeiten über die Altersgrenze von 65 Jahren hinaus weiterhin im Dienst zu bleiben. Zum einen kann auf Antrag bis zu drei Mal eine einjährige Verlängerung der Dienstzeit genehmigt werden, soweit dem dienstliche Erfordernisse nicht entgegen stehen. Die Entscheidung darüber trifft die oberste Dienstbehörde, in Ihrem Fall als Lehrer also das Bildungsministerium. Zum anderen gibt es die derzeit noch geltende Altersteilzeitregelung für die Beamtinnen und Beamten. Sie beinhaltet, wenn individuell ein Modell mit Überschreitung der gewöhnlichen Lebensarbeitszeit gewählt wird, einen Zuschlag von 8% auf das Grundgehalt.
Damit sind, bei Beibehaltung der regulären gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren auch in dem 2010 novellierten Landesbeamtengesetz, für Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz also Möglichkeiten geschaffen, den Übergang in den Ruhestand nach individuellen Bedürfnissen flexibel zu gestalten. Ich halte diese Möglichkeiten im Sinne einer Vereinbarkeit von individueller Lebensplanung einerseits und andererseits der Erfordernisse des Arbeitsmarktes bzw. dienstlichen Belange für richtig und praktikabel, wie auch die Erfahrung zeigt. Sie sind auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels aktuell angemessene Maßnahmen für diesen Bereich.
Nach meinen Kenntnisstand wird Anträgen von rheinland-pfälzischen Lehrerinnen und Lehrern, die die dreimal mögliche Einjahresverlängerung betreffen, vom Bildungsministerium in aller Regel entsprochen, es sei denn, es bestehen persönliche oder organisatorische Einwände.
Meine Entscheidung, meine Kandidatur für das Amt des Ministerpräsidenten bei der diesjährigen Landtagswahl gegenüber den Wählerinnen und Wählern in aller Klarheit als Kandidatur für eine ganze Wahlperiode zu erklären, hat nicht zuletzt etwas mit dem Respekt vor den Wählerinnen und Wählern zu tun. Diesen Respekt haben in letzter Zeit bekannte CDU-Landesregierungschefs vermissen lassen, die mit zumindest zweifelhaften Begründungen, die nicht politisch motiviert waren, ihr Amt aufgegeben haben. Diesem schlechten Beispiel will ich nicht folgen. Allerdings bleibt die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler am 27. März abzuwarten, und insofern habe ich hier gar nicht das letzte Wort. Dieser Entscheidung der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sehe ich freilich mit sehr großem Optimismus entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck