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Kristina von Ehren
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Frage von Jonas B. •

In Hamburg laufen Ende 2026 die Außenwerbe-Verträge aus. Sollte in der anstehenden Ausschreibung Außenwerbung von der Stadtmöblierung getrennt werden, wie es auch das Bundeskartellamt fordert?

Sehr geehrte Frau von Ehren,

Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektoruntersuchung zu Außenwerbung* 1) sehr lange Laufzeiten bzw. automatische Verlängerungen, 2) der Abschluss von Exklusivverträgen, 3) Kopplungen mit Stadtmöblierung sowie 4) englische Klauseln (Vorpachtrechte) in den Verträgen zwischen Kommunen und Außenwerbern als wettbewerblich problematisch kritisiert. Es ist plausibel, dass bei einer getrennten Ausschreibung von Außenwerbeverträgen und Stadtmöblierung der Zahl der Anbieter steigt, sodass über den Wettbewerb für Hamburg bessere Konditionen erzielt werden können (als wenn sich nur auf Anbieter beschränkt wird, die Außenwerbung und Stadtmöblierung zusammen anbieten). Was ist dazu ihre Meinung als Juristin, sollte die Hansestadt Hamburg den Empfehlungen des Bundeskartellamts folgen?

*https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung_Aussenwerbung_Eckpunktepapier_Ergebnisse.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir Freie Demokraten treten  für einen fairen Wettbewerb ein. Ausschreibungen müssen so gestaltet werden, dass sich auch neue Anbieter aussichtsreich bewerben können und Kopplungen von Losen oder Verlängerungen ohne Ausschreibung vermieden werden. Nach dem Einzug mit einer Fraktion in der Bürgerschaft werde ich mich dieser Frage zuwenden.