Frage an Kristin Sturm von Bernd A. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Frau Sturm,
als Vater von 3 schulpflichtigen Kindern habe ich eine Frage zum Thema Bildung.
Die sächsische Verfassung besagt: freies und staatliches Schulwesen erfüllen gleichermaßen den öffentlichen Bildungsauftrag. ohne dass ein Vorrang des Einen oder Anderen besteht.
Dennoch: Freie Schulen erhalten z. T. deutlich geringere Finanzhilfen und Fördermittel als staatliche Schulen. Um die politisch gesetzte Finanzlücke zu schließen, sind freie Träger gezwungen, Schulgeld zu erheben. Nur so können sie eine faire Bezahlung ihrer Lehrkräfte sicherstellen und die Schulen angemessen ausstatten und betreiben. Obwohl die Verfassung eine Erstattung des Schulgeldes vorsieht, wird die nicht gewährt.
Bitte teilen Sie mir ihren Standpunkt zu diesem Thema mit.
Vielen Dank