Hallo Fr. Brinker, sie sagten kürzlich, dass Die AFD gegen Enteignungen von Immo Konzernen sei, jedoch sich der Mehrheit verpflichtet fühlt. Würde solch ein Gesetz ins AH gebracht, stimmt dann AFD zu?
Würde sich die AfD Fraktion also bei einem ins Abgeordnetenhaus eingebrachtem Vergesellschaftungsgesetz, was ja der Wählerauftrag des Volksentscheides war, auf die Seite des Begehrens und der Mehrheit der Berliner stellen?
Sehr geehrter Herr S.,
die Situation ist vielschichtig.
Wir setzen uns für mehr direkte Demokratie ein. Deshalb sind Volksabstimmungen zu respektieren und deshalb haben wir immer gesagt, dass der Volksentscheid auch umgesetzt werden muss.
Grundsätzlich halten wir die Enteignung für kein geeignetes rechtsstaatliches Mittel, Wohnraum zu sichern und Mieten zu begrenzen. Wozu eine staatliche Wohnungswirtschaft führt, haben wir in der DDR und im Osten Berlins gesehen. Das kann nicht unser Ziel sein.
In Anbetracht der Gesamtsituation gehen wir davon aus, dass eine rechtssichere Gesetzgebung zur Enteignung kaum möglich sein wird. Trotzdem muss das Thema zügig behandelt werden, da allein die anhaltende Debatte über Enteignungen zu einer politischen Stimmung in der Stadt führt, die den dringend notwendigen Wohnungsneubau verhindert.
Die Regierungskoalition lässt sich aus unserer Sicht viel zu viel Zeit.
Herzliche Grüße
K.Brinker