Frage an Kreszentia Flauger von Wolfgang S. bezüglich Gesundheit
Die embryonale Stammzellenforschung wird von vielen Menschen als Möglichkeit angesehen, zukünftig Krankheiten zu behandeln oder sogar zu heilen. Würden Sie im Deutschen Bundestag einer Liberalisierung der Stammzellenforschung befürworten oder unterstützen Sie die bisherige Gesetzeslage?
Wir sind der Meinung, dass menschliche Embryonen nicht als biologisches Material zu Forschungszwecken benutzt werden dürfen. Der im Grundgesetz festgelegte Schutz der Menschenwürde ist für uns nicht abstufbar. Er ist nicht an bestimmte Eigenschaften menschlichen Seins (z. B. Bewusstsein oder ein bestimmtes Entwicklungsstadium) gebunden. Er beginnt in dem Moment, in dem es individuelles und in seiner genetischen Identität festgelegtes Leben gibt. Zur medizinischen Forschung sind andere, bisher nicht ausgereizte Methoden zu nutzen (Nabelschnurblut, adulte Stammzellen). Dies ist keine wissenschaftsfeindliche Position, sondern die klare Positionierung, dass menschliche Würde gegen keinen anderen Wert aufgerechnet werden kann. Es ist nur folgerichtig, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Vorrang haben muss gegenüber der Freiheit der Wissenschaft. Wir wenden uns aus verschiedenen Erfahrungen der Instrumentalisierung von Wissenschaft heraus dagegen, allgemeine individuelle Grundrechte zugunsten von Forschungsinteressen aufzuweichen.
Viele Grüße
Kreszentia Flauger