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Konrad Kelm
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Frage von Anna M. •

Frage an Konrad Kelm von Anna M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kelm,

ich würde gerne erfahren, wie Sie und ihre Partei das Thema Union Busting behandeln würden. Einmal gesetzt dem Falle, sie und ihre Partei stellten eine eigene gesetzgebende Mehrheit. Wie soll künftig Mit arbeitgeberseitigem Betriebsratsbashing, welches vor Arbeitsgerichten nur schwer nachweisbar ist, und Union Busting forcierenden Anwaltskanzleien verfahren werden. Gibt es neue gesetzliche Regelungen, welche Sie in Betracht ziehen? Wird dieses Thema von ihrer Partei bereits behandelt?
Insbesondere interessiert es mich auch, wie sie als politischer Akteur hierzu stehen.
Wie ist mit bestehenden Verfahren, welche bereits vor Arbeitsgerichten vorgetragen wurden weiter verfahren werden (Obi, Matratzen--Concord, Amazon,...)

vielen Dank für Ihre Bemühungen,
A. M.

Portrait von Konrad Kelm
Antwort von
DIE LINKE

Wer die Bildung eines Betriebsrats oder dessen Arbeit behindert, macht
sich strafbar. Die Strafverfolgung bei Verstoessen gegen das
Betriebsverfassungsgesetz muss verbessert werden.

Wir wollen schärfere Sanktionen gegen Arbeitgeber und Anwaltskanzleien, die sich auf die Verhinderung von gewerkschaftlicher Organisierung spezialisiert haben.

Verstöße gegen die Betriebsverfassung müssen auch strafrechtlich stärker verfolgt werden. Die Bußgelder müssen erhöht werden und sich an der wirtschaftlichen Stärke des Unternehmens orientieren. Es muss ein zentrales Melderegister geschaffen werden, in dem Betriebsratswahlen mit ihrem Verlauf und Ergebnis erfasst werden. Darin sollen auch alle Informationen über Behinderung, Manipulation und Beeinflussung zusammenfließen. Über das Melderegister kann nachvollzogen werden, wie viele Betriebsratswahlen eingeleitet, aber nicht erfolgreich abgeschlossen wurden. Dadurch würde es für Gewerkschaften und NGOs einfacher, Strategien gegen Union Busting und Betriebsratsbekämpfung zu entwickeln.

Dagegen braucht unsere Gesellschaft mündige Beschäftigte, kämpferische Mitbestimmung in den Betrieben und Unternehmen und eine selbstbewusste Gewerkschaftsbewegung – heute mehr denn je. Wir setzen vor allem auf Selbstorganisation, auf Kontaktaufnahme untereinander, Öffentlichkeit im Betrieb, im Unternehmen oder Konzern. Wir empfehlen Öffentlichkeit zu schaffen, über soziale Medien, die Lokalpresse und die zuständigen Gewerkschaftsgremien und -Publikationen.

Herr Konrad Kelm