Frage von Mario H. • 28.07.2021

Antwort von Knut Abraham CDU • 02.08.2021
An Gefahrenstellen oder Gründen des Lärmschutzes kann bereits jetzt die Geschwindigkeit beschränkt werden. Dort, wo keine Gefahr herrscht, sehen wir keine Notwendigkeit für ein generelles Tempolimit.