Frage von Gerd Z. • 08.08.2014
Antwort von Klaus Tischendorf DIE LINKE • 11.08.2014
(...) Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Jeder, der in Deutschland ein Abgeordneten- oder kommunales Mandat übernimmt, verpflichtet sich durch Eid die Gesetze unseres Landes zu achten. Menschenrechte siMenschenrechte rong>nicht politisch verhandelbar, sondern müssen konsequent durchgesetzt werden. Da wir in unserem Land eine klare Gewaltenteilung geregelt haben, kann ich Ihnen nur empfehlen, im Rahmen eine anwaltlichen Beratung dies Vorprüfen zu lassen. (...)