Frage an Klaus Schlie von Heiko M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schlie,
in Ihrer Funktion als Landtagspräsident Schleswig-Holsteins möchte ich Ihnen folgende Frage stellen:
Müssen Abgeordnete des Landtages Schleswig-Holstein sowie Mitglieder der Landesregierung Schleswig-Holstein ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, also dort gemeldet sein ?
Genügt hier ein Zweitwohnsitz, oder muß es ggf. der Erstwohnsitz sein?
Ich stelle Ihnen die Frage, da ich den Kieler Nachrichten v. 18.1.2014 entnehme, das unsere Sozialministerin, Frau Alheit, aufgrund einer Verletzung Ihre Arbeit in "Heimarbeit von Hamburg aus" fortführen möchte, folglich wohl anscheinend in Hamburg lebt bzw. wohnt.
Irren schlicht die Kieler Nachrichten bei der Angabe des Wohnortes, oder wohnt/lebt Frau Alheit in Hamburg ?
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Müller