Frage an Klaus Rederer von Klaus V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Halten Sie das Kommunalrecht noch für zeitgemäß z.B. Informationsmöglchkeiten für Minderheiten im Rat, Aufzeichnung der Sitzungen durch schriftliche Protokolle ( von Pers., die unmittelbar dem Bgm. unterstellt sind), Informationspflicht des Bgm. etc.? Werden Sie sich für die landesweite Einführung der "Informationsfreiheitssatzung" einsetzen?
Sehr geehrter Herr V.,
die Informationsfreiheitssatzung unterstütze ich ausdrücklich. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass in vielen Städte und Gemeinden die heute komfortabel und extrem kostengünstig gegebenen Möglichkeiten zur Information der Bürgerinnen und Bürger über kommunale Angelegenheiten nicht umfassend genutzt werden. Sitzungsvorlagen werden unvollständig und spät ins Netz gestellt, Protokolle spät und das oft nur teilweise. Das muss sich dringend ändern. Das Spielchen mit der Information als Machtmittel oder strategischem Vorteil muss enden.
Bei den Personen, die Protokolle führen, sind wir auf die Beschäftigten im Rathaus angewiesen. Das passt auch sehr oft. Eine Verkürzung oder Verdrehung im Einzelfall sollte als solche in der jeweils folgenden Ratssitzung thematisiert werden. Eine systematische strategische Falschprotokollierung empfehle ich zum Gegenstand einer öffentlichen Diskussion zu machen und hartnäckig durch entsprechende schriftliche Anträge in den Ratssitzungen zu dokumentieren. Hilft das nichts, ist die jeweilige kommunale Aufsichtsbehörde einzuschalten. Bei einem solchen Vorgehen ist die Dokumentation durch vorher gestellte Anträge zum Sachverhalt sehr zweckdienlich.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Rederer