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Klaus-Peter Willsch
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Frage von Waldraut E. H. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Waldraut E. H. bezüglich Senioren

Schönen guten Tag, Herr Willsch,

Sie sind mir bereits aus Ihrer Bürgermeisterzeit in Schlagenbad bekannt, haben in meiner Wahrnehmung Ihre polit. karriere entschlossen vorangetrieben. Sind Sie in erster Linie Politiker für Ihr Ego od. stehen die Interessen der Bevölkerung, deren Mandat Sie erhalten, mehr im Vordergrund, wobei das eine ja nicht das andere ausschließen muss?

Wie stehen Sie zur Mütterrente, dem Schließen einer eklatanten Gerechtigkeitslücke (war bereits im Koalitionsvertrag vom 2009 vorgesehen), die die Mütter der vor 1992 geb. Kinder diskriminiert? Würden bei ggf. Anerkennung von Erziehungsleistung mit weiteren Rentenpunkten auch bereits in Rente befindliche Mütter einbezogen werden?

Übrigens: Glückwunsch zu Ihrer (mutigen) Haltung und Abstimmung im Bundestag zum ESM. Der Kanzlerin vermag ich u.a. augrund ihrer "wendigen" Vertragsbrüchigkeit i.S. no-bailout-Klausel nicht zu vertrauen. Schließlich versprach die Union vollmundig auf Plakaten, dass "kein Staat für die Schulden eines anderen aufkommen müsse". Durch ihre ausufernde Verschuldungs-und Deregulierungspolitik hat sich h.E. die Politik bzw. deren Entscheidungsträger in die Abhängigkeit der Finanzindustrie begeben (auch in Brüssel) und eine Aussage wie "Stirbt der €uro, stirbt Europa" und die Alternativlosigkeitserklärung derzeitiger Politik gleicht aus meiner Sicht einer Bankrotterklärung.
Daher finde ich Ihr Abstimmungsverhalten, mit dem Sie sich nicht dem Fraktionsdruck-/zwang unterwarfen, beachtlich.

Danke
Mit den besten Grüßen und Wünschen

W. E. Heller-May

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Heller-May,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Anerkennung der Kindererziehungszeit als rentenrechtliche Zeit wurde 1986 von der CDU/CSU und FDP-Regierung unter der Führung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl unter dem Schlagwort Babyjahr eingeführt und mit der Rentenreform 1992 ausgeweitet. Die Kindererziehungszeiten sind ein wesentlicher Baustein christlich sozialer Politik, weil sie die Erziehungsleistung und den generativen Beitrag von Eltern für den Generationenvertrag honorieren. Nach der gesetzlichen Definition sind Kindererziehungszeiten
- heute Zeiten der Erziehung eines jeden Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren (mehrere Kinder werden hintereinander gerechnet, so dass die Kindererziehungszeit für Zwillinge 6 Jahre beträgt).
- für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, beträgt die Kinderziehungszeit ein Jahr.

Die Kindererziehungszeit wird bei der Rentenberechnung rentenbegründend und rentensteigernd als Pflichtbeitragszeit gewertet. Damit wird sie bei der Rentenberechnung so behandelt, als hätte man in dieser Zeit durchschnittlich verdient. Hieraus errechnet sich je Kind ein monatlicher Zahlbetrag in Höhe von:

Vor 1992 geborene Kinder Nach 1992 geborene Kinder West Ost West Ost 28,07 Euro 24,92 Euro 84,21 Euro 74,76 Euro

Die unterschiedliche Höhe resultiert aus zwei Faktoren: Zum einen wollte man zukunftsgerichtet junge Menschen animieren, Kinder zu bekommen und entsprechende Anreize setzen. Zum anderen sollten jüngere Mütter einen Ausgleich für Einschnitte erfahren, die die späteren Rentenreformen mit sich bringen. So wurde beispielsweise die abschlagsfreie Rente ab dem 60. Lebensjahr abgeschafft und auch die Übergangsregelung für Frauen auf Geburtsjahrgänge vor 1952 begrenzt. Noch jüngere Jahrgänge sind zudem von der Rente mit 67 betroffen. Außerdem gibt es für jüngere Jahrgänge Einschnitte bei den Hinterbliebenenrenten.
Neben den Kindererziehungszeiten gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung weitere Unterstützung für Familien, darunter:
- Kinderberücksichtigungszeiten (10 Jahre je Kind)
- Fortführung der „Rente nach Mindesteinkommensregelung“ mit Besserbewertung von niedrigen Entgelten während Kinderberücksichtigungszeiten
- Hinterbliebenenrenten (insbesondere Große Witwenrenten),
- Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten,
- Erziehungsrenten
- Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten während der Teilnahme an Teilhabeleistungen,
- Kinderrehabilitationen,
- besonderer Leistungssatz beim Übergangsgeld.

Wir wollen die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, verbessern. Dabei können wir im Hinblick auf die Notwendigkeit der weiteren Haushaltskonsolidierung nur schrittweise vorgehen. Ab 2014 wollen wir für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Rentenpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen. Das entspricht bei zwei Kindern durchschnittlich 650 Euro mehr Rente im Jahr. Diese bessere Anerkennung ist durch die gute finanzielle Situation der Rentenversicherung und vorhandene Mittel aus dem Zuschuss des Bundes möglich.
Vielen Dank auch für Ihre Worte zu meinem Abstimmungsverhalten in Sachen Bail-out-Politik. Es tut immer wieder gut, dies zu hören. Ich fühle mich immer noch ein das den Menschen gegebene Versprechen bei der Einführung des Euro gebunden: Jeder haftet allein für seine Schulden. Genauso wie es auch auf dem von Ihnen angesprochenen Plakat stand.
Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB

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