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Klaus-Peter Schulze
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Frage von Thomas R. •

Frage an Klaus-Peter Schulze von Thomas R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Hallo, ihre Abstimmung zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration, unterlag sie dem Fraktionszwang oder haben sie freien Gewissens für diese quälende Art der Entfernung der Fortpflanzungsorgane gestimmt. Wie verteidigen sie ihr Abstimmungsverhalten in Bezug auf die Alternative dieses unter Betaübung vor zu nehmen.
Menschen bekommen bei jeden größeren invasiven, operativen Eingriff eine Anästhesie, selbst auf Wahl bei Zahnbehandlungen.
Steht dieses Recht den Tieren nicht zu? Oder war es Fraktionszwang auf Grund von Lobbyismus um der Tierindustrie die dadurch höhere Kosten hat nicht vor den Bug zu schießen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen und frohe Weihnachten,

T. R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich der Abstimmung zur Änderung des Tierschutzgesetzes, bei der es um die betäubungslose Ferkelkastration ging, mussten mehrere wichtige Punkte gegeneinander abgewogen werden. Dieser Umstand und die Tatsache, dass für meine Fraktion und auch für mich das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz ein sehr hohes Gut darstellt, machten es zu einer sehr schwierigen Entscheidung.

Letzten Endes haben mich aber fundierte Punkte dazu bewogen, für den Gesetzentwurf und damit für eine Fristverlängerung bei der betäubungslosen Ferkelkastration zu stimmen. Diese möchte ich Ihnen kurz darlegen:

In Ihrer Anfrage sprechen Sie als Alternative die Kastration unter Betäubung an. Dazu ist zu sagen, dass derzeit eine (Voll-)Narkose durch den Landwirt noch nicht möglich ist. Denn das dafür erforderliche Mittel namens Isofluran ist in Deutschland gerade erst im November 2018 zugelassen worden. Nun fehlt die entsprechende rechtliche Grundlage, damit ein Landwirt mittels Isofluran die Ferkel betäuben kann. Dem Landwirt steht also zurzeit noch kein Mittel zur Verfügung, das er selbst einsetzen dürfte. Der Gesetzgeber hätte also faktisch etwas rechtlich Unmögliches von ihm verlangt. Als diese gesetzliche Formulierung 2013 getroffen wurde, war dies aber nicht absehbar. Die arzneimittelrechtliche Zulassung von Isofluran hat sehr viel längere Zeit in Anspruch genommen. Deshalb brauchten die Landwirte, die nichts für diese Verzögerung können, die Verlängerung.

Mit der Zulassung des Tierarzneimittels ist jetzt der erste Schritt erfolgt. Der zweite Schritt ist nun, eine Rechtsgrundlage für die Anwendung durch den Landwirt selbst zu schaffen. Dafür ist eine Rechtsverordnung erforderlich, die aber ohne die gerade erst erfolgte Zulassung des Wirkstoffs Isofluran nicht erarbeitet werden konnte. Gemeinsam mit den Ländern müssen die Inhalte der Verordnung geregelt werden. Dazu gehört beispielsweise die inhaltliche Ausgestaltung von Lehrgängen für die Schulung der Landwirte. Darüber hinaus muss die Schulungsdauer, Prüfung und Qualifikation der Anbieter von Schulungen, die Einbindung der zuständigen Behörden etc. geregelt werden.

Zudem fehlen die notwendigen Narkosegeräte. Es ist zudem noch nicht geklärt, wie die Anwender vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden können. Mit anderen Worten: Diese Methode steht für den flächendeckenden Einsatz noch nicht zur Verfügung.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass mit dem aktuellen Gesetzentwurf bereits die Weichen gestellt wurden, um die hier skizzierten Probleme zu lösen. So enthält der Entwurf über die Fristverlängerung hinaus die Aufforderung an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), eine Verordnung vorzulegen, in der geregelt wird, wie das jüngst zugelassene Isofluran durch den Landwirt anzuwenden ist. Zudem wird das BMEL mit dem Gesetzentwurf aufgefordert, halbjährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.

Für mich ist klar: Alle Verantwortlichen müssen die nächsten beiden Jahre nutzen, um im Sinne des Tierwohls an praktikablen, wissenschaftlich fundierten und marktgängigen Alternativverfahren zu arbeiten. Hierfür müssen jetzt alle zuständigen Akteure eng zusammenwirken – ob in Politik, Wirtschaft, Verwaltung oder Wissenschaft. Dies ist sowohl im Sinne unseres Bekenntnisses zu einer zukunftsfähigen, flächendeckenden Landwirtschaft in Deutschland als auch im Sinne des Tierschutzes.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus-Peter Schulze MdB