Frage an Klaus Mohr von Fritz-Eckhard Z. bezüglich Senioren
Hallo Herr Mohr!
-Ohne eine Angleichung der Löhne und Renten an das Westniveau wird es kein wirklich einiges Deutschland geben.
Werden Sie sich z. B. für die Angleichung der Ostrenten an das Westniveau einsetzen?
- Viele Menschen in MV , auch Touristen, angeln in ihrer Freizeit. Nun wurden die Möglichkeiten für Landangler z. B. in Stralsund immer mehr beschnitten.
Werden Sie sich bei Notwendigkeit auch für Angler einsetzen?
-Nach der Wende ist viel gebaut worden. Schöne Anlagen, Plätze usw angelegt. Leider hapert es mit der nötigen Pflege. Dadurch entsteht oft ein dreckiger Eindruck. Hinzu kommt Vandalismus, Hundekot und viele "Schmutzfinken", die den Müll einfach fallen lassen.
Was kann man dagegen tun?
Mit freundlichen Grüßen F.-E. Zapnik
Sehr geehrter Herr Zapnik,
zunächst danke ich Ihnen für Ihre Anfrage.
Zu Ihrer 1. Frage: Selbstverständlich setze ich mich für gleiche Löhne und Renten in ganz Deutschland ein. Die Wahrheit ist aber, dass der hierfür notwendige Angleichungsprozess längerfristig ist. So ist zu berücksichtigen, dass bereits heute die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung den weitaus größten Ausgabenblock darstellen. Im Bundeshaushalt für das Jahr 2007 sind rund 78,4 Mrd. Euro für die Rentenversicherung eingestellt; das ist fast ein Drittel des gesamten Bundesetats! Im Ergebnis glaube ich, sind wir auf dem Weg, unser Land zu vereinen, in den vergangenen Jahren erheblich vorangekommen. Und ich bin davon überzeugt, dass der Solidarpakt II, der bis 2019 läuft und den östlichen Bundesländern weitere 156 Mrd. Euro zur Verfügung stellt, einen wichtigen Beitrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse leisten wird.
Zu Ihrer 2. Frage: Grundsätzlich besteht für das Angeln in allen Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern wie auch in anderen Bundesländern eine Fischereischeinpflicht. Angelberechtigungen , die in der ehemaligen DDR ausgestellt wurden, konnten in einen gültigen Fischereischein umgetauscht werden. Wenn dieses nicht erfolgte oder möglich war, ist nach heutiger Rechtslage der Fischereischein auf Lebenszeit nach einem kurzen Lehrgang mit abschließender Prüfung zu erwerben. Das Landesfischereigesetz eröffnet zudem für touristisch interessierte Angler die Möglichkeit eines zeitlich befristeten Fischereischeins für die Dauer von 28 Tagen je Jahr zusammen mit einer Informationsbroschüre für 20,00 Euro. Die Angelerlaubnis für Touristen kann bei der Oberen Fischereibehörde im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock, Tierfelderstraße 18 in 18003 Rostock, Tel. 0381/40350 bzw. u.a. in 18439 Stralsund, Querkanal 6, Tel. 03831/293262 und in vielen Angelserviceläden sowie Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen der Küstenregion erworben werden. Im Hinblick auf die Teiche in Stralsund ist es so, dass diese nach Auskunft der zuständigen Behörde von der Hansestadt an den Deutschen Angelverein (DAV) verpachtet sind. Insofern ist der DAV für die konkreten Bedingungen des Angelns in diesen Gewässern zuständig. Nach den von mir weiterhin eingeholten Informationen gibt es jedoch grundsätzlich weder hier noch bezüglich der Küstengewässer Beschränkungen des "Landangelns", die über die "üblichen" Regeln hinausgehen. Ungeachtet dessen versuche ich, dort wo es möglich ist, die Belange der Angler zu födern.
Zu Ihrer 3. Frage: Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass in den Kommunen Gelder in erheblichen Größenordnungen für die Reinigung und Pflege von öffentlichen Anlagen ausgegeben werden. Soviel Geld, dass sich die Stadtverwaltungen vielerorts fragen müssen, ob diese Ausgaben angesichts der ausgeschöpften kommunalen Kassen zukünftig überhaupt noch in diesem Ausmaß finanzierbar sind. Ich selbst habe von meiner Hansestadt Stralsund in punkto Sauberkeit insgesamt einen guten Eindruck, mal von einigen kleinen Ausnahmen abgesehen, die es jedoch überall geben dürfte. Im Übrigen ist es auch so, dass jeder einzelne Bürger aufgerufen ist, seinen Beitrag zu leisten, damit die Stadt in dieser Hinsicht vorzeigbar und lebenswert ist. Und schließlich gibt es dann ja auch noch für die zuständigen Ordnungsbehörden die Möglichkeit, die "harten Fälle" von Verunreinigungen und Zerstörungen mit den Mitteln des Ordnungswidrigkeits- oder des Strafrechts angemessen zu sanktionieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Klaus Mohr