Frage an Klaus Krumfuß von Gerhard B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Krumfuß,
schon vor einiger Zeit habe ich mich an Sie gewandt, weil es für mich als Schwerbehinderter Landesbeamter nicht nachvollziehbar ist, dass das Pensionseintrittsalter mit 63 festgelegt wurde, wobei das Pensionseintrittsalter von gesunden Beamten nach wie vor nicht verändert wurde. Hier ist in meinen Augen eine Ungleichbehandlung geschehen. Gerade Behinderte, die auf die Mithilfe der Angehörigen, z.B. beim Ankleiden, angewiesen sind, werden hier benachteiligt. Eine verlängerte Lebensarbeitszeit bedeutet gleichzeitig für die Angehörigen von Behinderten auch eine nicht unerhebliche Mehrbelastung.
Ein vorzeitiges Ausscheiden ist nur mit enormen finanziellen Einbußen möglich.
Meine Bitte an Sie ist: Behandeln Sie diesesThema noch einmal in Sozialausschüssen oder im Petitionsausschuss und überprüfen Sie, ob das Gleichberechtigungsprinzip gewahrt wurde. Eine konkrete Frage:
Entspricht Anhebung des Pensionseintrittsalters bei Schwerbehinderten (sofortige Erhöhung um drei Jahre ohne Stufen) dem Gleichheitsprinzip von Nichtbehinderten (stufenweise)?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Baumeister
Sehr geehrter Herr Baumeister,
zunächst bedanke ich mich für Ihre E-Mail über "abgeordnetenwatch". Ich werde mich Ihrer Problematik annehmen und unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Krumfuß