Was muss passieren, damit die CSU einem endgültigen Ende aller Coronamaßnahmen zustimmt?
Sehr geehrter Herr Holetschek,
wie aus einer Untersuchung der Financial Times (https://www.ft.com/content/e26c93a0-90e7-4dec-a796-3e25e94bc59b) hervorgeht, liegt die Sterblichkeit von Corona mittlerweile unter jener einer durch das Influenza-Virus hervorgerufenen Grippe. Daher stellt sich mir die Frage, welche Kriterien Sie als Gesundheitsminister anlegen, um einem endgültigen Ende der Coronamaßnahmen zuzustimmen? Oder muss ich damit rechnen, dass sich durch Corona die öffentliche Behandlung von grippeähnlicher Erkrankung grundlegend verändert hat und mit einem endgültigen Ende aller Maßnahmen nicht zu rechnen ist?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Cedrik L.
Sehr geehrter Herr. L.
SARS-CoV-2 zirkuliert weiterhin in erheblichem Maße in der Bevölkerung. Das Virus verbreitet sich überall dort, wo Menschen ohne Schutzmaßnahmen zusammenkommen, insbesondere in geschlossenen Räumen. Der Anteil schwerer Erkrankungen und Todesfälle ist glücklicherweise nicht mehr so hoch wie in den ersten vier Erkrankungswellen der COVID-19-Pandemie. Neben dem individuellen Schutz einzelner Personen vor Infektion, schwerer Erkrankung oder gar tödlichem Krankheitsverlauf spielt auch die Verhinderung der Weiterverbreitung von SARS-CoV2 eine wichtige Rolle. Die höchste Gefährdung für schwere Erkrankungen betrifft nach wie vor Menschen höheren Alters und Menschen mit Vorerkrankungen oder unzureichendem Immunschutz, die oft zusammenfassend als „vulnerable Gruppen“ bezeichnet werden. Ihr Schutz steht in der aktuellen Phase der Pandemie im Vordergrund.
In der bisherigen Pandemiebewältigung hat sich gezeigt, dass keine der fünf Wellen miteinander vergleichbar war und ist; das Infektions- und Krankheitsgeschehen ist äußerst dynamisch. Dies ist neben der Immunitätslage in der Bevölkerung einerseits auf das Risikoverhalten und die Lebensumstände der Menschen zurückzuführen, andererseits auf die Entstehung neuer Virusvarianten, die u. a. Veränderungen in der Übertragbarkeit, der Krankheitsschwere oder des Ausmaßes der Schutzwirkung von Impfstoffen bedingen. Seit Beginn der Pandemie wird anhand der verfügbaren Daten fortlaufend der aktuelle wissenschaftliche Stand in Bezug auf die natürliche oder durch Impfung erworbene Immunität bzw. den Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion ausgewertet. Dies geschieht sowohl anhand national und international publizierter Daten als auch anhand von in Deutschland über das Meldewesen gewonnener Daten.
Wie genau sich die Situation im Herbst darstellen wird, ist derzeit noch nicht sicher abzusehen. Experten rechnen jedoch damit, dass es in der kälteren Jahreszeit zu einem Anstieg der Infektionsfälle kommen wird. In der Vorbereitung ist daher entscheidend, den Rechtsrahmen, insbesondere das Infektionsschutzgesetz, so zu anzupassen, dass – im Falle einer ungünstigen Lage – dann Schutzmaßnahmen auch schnell, rechtssicher und effektiv zu treffen sind. Dazu stimmt das BMG gerade einen Entwurf eines novellierten Infektionsschutzgesetzes mit den Ländern ab. Von Seiten der Staatsregierung wird sichergestellt, dass laufend überprüft wird, ob und welche Regelungen weiterhin erforderlich sind. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse werden dabei berücksichtigt. Die Regelungen werden daher Schritt für Schritt so angepasst, wie es nach der jeweils aktuellen pandemischen Lage erforderlich ist. Aus diesem Grund sind die zur Bewältigung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen auch stets zeitlich befristet.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages
Staatsminister